Kurzzeitpflege-Anbieter in Freiensteinau
Eine Kurzzeitpflege in Freiensteinau kann für bis zu 4 Wochen pro Jahr in einer stationären Pflegeeinrichtung beansprucht werden. Eine Verhinderungspflege hingegen ist zwar auch zeitlich begrenzt, findet aber in der häuslichen Wohnumgebung des Pflegebedürftigen statt. Eine Kurzzeitpflege bzw. eine Verhinderungspflege kann behilflich sein, wenn nach beispielsweise einer Krankenhausbehandlung ein umfangreicherer Pflegebedarf besteht als üblich, bzw. falls pflegende Familienangehörige eine Atempause nötig haben.
Das attraktive Freiensteinau lädt Sie ein Ihre goldenen Jahre hier zu verbringen
Die Stadt Freiensteinau in Hessen, verfügt insgesamt über eine Fläche von 65,67 km² und bietet 3.233 Menschen einen Ort zum Leben. Für alle Menschen, welche noch nie in der reizvollen Stadt Freiensteinau gewesen sind, ist eine Besichtigung eben dieser in jedem Fall anzuraten. Dank ihrer langjährigen und interessanten Vergangenheit, gibt es hier eine große Anzahl an Sehenswürdigkeiten. Für Freude sorgt hier natürlich auch die imposante Palette an Freizeitangeboten, welche im ganzen Land ihresgleichen sucht. Wer sehr gern ausgeht, um sich etwa mit Freunden oder dem Bekanntenkreis zusammenzusetzen, demjenigen empfehlen sich in Freiensteinau eine Anzahl von netten Kaffeehäusern. So ist beispielsweise das "Heidis Cafestübchen" ein optimaler Anlaufpunkt. Die charmante Gegend verfügt natürlich auch über eine offizielle schön gestaltete Netzpräsenz www.freiensteinau.de, auf welcher Sie erforderliche Hinweise über Institutionen, Möglichkeiten und alles weitergehende Wichtige nachsehen können.
Unterstützung für bis zu vier Wochen im Kalenderjahr - Eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege in Freiensteinau
Die spannende Ortschaft Freiensteinau ist bekannt als angenehmer Ort, um den Ruhestand zu verbringen. Es gibt viele Gründe weshalb die zuständige Pflegeperson mit der Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen überladen sein kann. Sollte sie beispielsweise nervlich überlastet sein, oder eine Pause beziehungsweise Urlaub brauchen, so ist Kurzzeitpflege, eine Leistung der Pflegeversicherung oder des zuständigen Sozialhilfeträgers, in jedem Fall eine optimale Lösung. Für höchstenfalls vier Wochen pro Jahr gibt es für Pflegebedürftige die Möglichkeit, eine Verhinderungspflege zu beanspruchen. Sofern schon ein Bedarf an Grundpflege, wie zum Beispiel Duschen, Zahnpflege, Hilfe beim Anziehen und Ausziehen, Betten machen und hauswirtschaftlicher Hilfe, wie beispielsweise Nahrungszubereitung, Spülen und Einkäufe erledigen, vorhanden ist, ist dies auch möglich, falls bis dato nicht die Pflegestufe 1 vorhanden ist. Die Tatsache, dass von 1,6 Millionen versorgenden Familienmitgliedern in der BRD lediglich circa 16.500 eine Kurzzeitpflege und ungefähr 34.000 eine Verhinderungspflege beansprucht haben, deutet gewiss darauf hin, dass es den meisten von ihnen an Informationen zu dieser Sache mangelt.
Unsere aufmerksamen Berater stehen Ihnen zur Seite, eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu finden
Sollte Bedarf für Kurzzeit- und Verhinderungspflege gegeben sein, gibt es in Freiensteinau die Möglichkeit zwischen ein fachmännischen Anbietern zu wählen, welche pflegebedürftigen Menschen helfen können. Freie Träger, also uneigennützige Wohlfahrtsvereine, wie beispielshalber die Arbeiterwohlfahrt, werden vom Staat bezuschusst und dürfen anders als private Träger, wie zum Beispiel Vitanas, keinerlei Profit erzielen. Das Gleiche gilt natürlich für öffentlich-rechtliche Träger, wie zum Beispiel Gemeinden oder Bundesländer, welche grundsätzlich einer Behörde untergeben sind. An Demenz erkrankte Pflegebedürftige bedürfen vorrangig einer besonderen Atmosphäre. Deshalb bieten dies der Wohnbereich und auch die Außenanlagen von vielen Einrichtungen für Kurzzeitpflege. Das erfahrene Pflegepersonal unterstützt selbstverständlich alle Menschen bei deren Beschäftigungen. Unter der Rufnummer 06131/49 32 042 erreichen sie unsere ausgezeichneten Mitarbeiter, welche Ihnen bei allen Fragen in Bezug auf die Wahl eines passenden Altenpflegeheims oder einer Seniorenresidenz selbstverständlich assistieren.