Kurzzeitpflege-Anbieter in Frankenberg (Eder)
Eine sporadische Pflegebetreuung von Senioren in Frankenberg (Eder), wegen Ferien oder ähnlichen Gegebenheiten, die die verantwortliche Pflegekraft verhindern, wird für höchstenfalls 4 Wochen im Jahr von der Pflegeversicherung übernommen und als Kurzzeitpflege (vollstationär) oder Verhinderungspflege (im eigenen Heim) bezeichnet. Für den Fall, dass sich normalerweise ein Familienangehöriger, eine 24-Stunden-Betreuung oder ein ambulanter Pflegedienst um einen pflegebedürftigen Senioren sorgt, ist eine Kurzzeit- respektive Verhinderungspflege, als vorübergehender Ersatz sehr gut geeignet.
Genießen Sie hohe Lebensqualität im herrlichen Frankenberg (Eder)
Zu den 17.866 Personen, die in der Stadt Frankenberg (Eder) residieren, gesellen sich das ganze Jahr über viele erholungssuchende Gäste. Es ist in jedem Fall begreiflich, dass jeder hier einheimische Bürger oder Besucher in Frankenberg (Eder) nur würdigende Worte für diese Stadt findet, denn mit Sehenswürdigkeiten, Kunstgalerien, zahlreichen Parks und natürlich unzähligen Gaststätten, gibt es für Groß und Klein jederzeit ein beeindruckendes Freizeitangebot. Für ein hervorragendes Filmvergnügen wird Ihnen im sympathischen Frankenberg (Eder) jedermann die Kinobetriebe Ortwein nahelegen. In der Löwen Apotheke kriegt man neben den bewährten rezeptfreien und verschreibungspflichtigen Therapeutika, außerdem die Gelegenheit von dem zuvorkommenden und qualifizierten Fachangestellten den Blutdruck oder Blutzucker messen zu lassen.
Eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege unterstützt wenn Sie überfordert sind
Zahlreiche Institutionen bieten eine Kurzzeitpflege an. So beispielsweise spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtungen, von der Sozialstation eingerichtete Pflegewohnungen, oder auch von Seniorenheimen, die Gästebetten für eine Kurzzeitpflege bereithalten. Die Aufwendungen für die Kost und Logis, den Zeitraum einer Kurzzeitpflege in einer dieser Institutionen, werden jedoch nicht von der Pflegeversicherung übernommen. Pflegebedürftigen steht im Jahr, für einen höchstmöglichen Zeitraum von 4 Wochen, ein Betrag von 1550 € von der Pflegeversicherung für eine Verhinderungspflege zu. Erläuterungen und Antragspapiere für die Verhinderungspflege können betreuende Angehörige bei der Pflegeversicherung, also der zuständigen Krankenversicherung, erhalten. Beachtenswert ist es nebenbei bemerkt noch, dass die Maximalsumme für die Finanzierung einer Kurzzeitpflege durch die Pflegekasse, unabhängig von der jeweiligen Pflegestufe von Pflegebedürftigen ist.
Sie brauchen eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege? Wir beraten Sie gern!
Häufig lässt es sich für pflegebedürftige Rentner nicht vermeiden, auf eine vorübergehende ersatzweise Betreuung zurückzugreifen. Dafür gibt es in Frankenberg (Eder) und in der Region zwei fachmännische Anbieter für Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege. Freie Betreiber von Einrichtungen für Kurzzeitpflege, beispielsweise gemeinnützige Stiftungen wie das DRK, sind anders als öffentliche Betreiber, wie beispielsweise Kommunen oder Bundesländer, keiner Behörde untergeordnet, werden aber vom Staat subventioniert. Privatgewerbliche Träger sind im Kontrast zu den zwei schon aufgeführten, lokale oder auch bekannte Betriebe, wie zum Beispiel ProCurand, welchen es gestattet ist, Gewinn zu erwirtschaften. In einigen Einrichtungen für Kurzzeitpflege gewährt der Wohnbereich vor allem Senioren mit Erkrankungen beispielshalber Schizophrenie eine überaus wohlige Atmosphäre. Alle Senioren können sich innerhalb des Hauses und auch draußen den beliebtesten Beschäftigungen widmen und werden hierbei ganz selbstredend vom versierten Personal unterstützt. Um Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, vollstationäre Pflege oder ein Seniorenzentrum zu finden, gibt es vielzählige Details zu berücksichtigen. Weil das für die Mehrheit der Menschen nicht leicht zu durchblicken ist, bietet die Pflegehilfe unter der Rufnummer 06131/49 32 042 eine unentgeltliche Erstberatung.