Elektromobil Zuschüsse
Zuschuss bereits beantragt?
Ein Elektromobil hilft Ihrem Angehörigen, sich wieder selbstständig und frei in seinem Alltag bewegen zu können. Auch längere Strecken können problemlos zurückgelegt werden. Sollte Ihr Angehöriger Schmerzen beim Gehen von längeren Wegen haben, grundsätzlich kann er sich aber noch bewegen, sodass das Ein- und Aussteigen allein möglich ist, kann ein Elektromobil die richtige Wahl sein. Im Gegensatz zu einem Elektrorollstuhl sind Elektromobile selten dauerhaft im Einsatz.
Die Kosten für ein Elektromobil muss Ihr Angehöriger bei medizinischer Notwendigkeit nicht allein tragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Krankenkasse Ihres Angehörigen die Kosten vollständig oder anteilig.
Informieren Sie sich hier ausführlich über den Zuschuss für ein Elektromobil.
- Zuschuss der Krankenkasse
- Lohnt sich der Kauf eines eigenen Elektromobils?
- Weitere Zuschüsse für Barrierefreiheit
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.
- Für einen Zuschuss muss ein ärztliches Rezept vorliegen.
- Die Krankenkasse übernimmt nicht für jedes Modell die Kosten.
- Bei einer Kostenübernahme fallen 10 Euro als Zuzahlung an.
Zuschuss der Krankenkasse
Elektromobile oder auch Senioren-Scooter genannt, zählen zu den Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sind im Sozialgesetzbuch § 33 SGB V geregelt und gelten damit als grundsätzlich förderungsfähig. Für die Kostenübernahme der Krankenversicherung muss Ihr Angehöriger jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.
Leidet Ihr Angehöriger unter einer Bewegungseinschränkung, kann das Wahrnehmen von Arztbesuchen oder der Gang zum Supermarkt eine Hürde darstellen. Ein Elektromobil kann hier Abhilfe schaffen und den Alltag Ihres Angehörigen einfacher und eigenständiger gestalten.
Die Fahrzeuge sind einfach und sicher zu bedienen, sodass Sie Ihren Angehörigen Termine oder Spazierfahrten ruhigen Gewissens allein bewältigen lassen können. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass er mental noch in der Lage ist ein Fahrzeug zu bedienen und somit sicher im Straßenverkehr unterwegs zu sein.
Für eine Kostenübernahme oder -beteiligung muss Ihrem Angehörigen in erster Linie eine ärztliche Verordnung vorliegen. Dadurch wird die tatsächliche Notwendigkeit der Anschaffung nachgewiesen, anhand von bestimmten medizinischen Indikatoren. Die einzelnen Krankenkassen handhaben eine Kostenübernahme bzw. -beteiligung sehr unterschiedlich. Ob die Kosten eines Elektromobils für Ihren Angehörigen übernommen werden, wird demnach immer als Einzelfall entschieden.
Dazu kommt, dass nicht jedes Modell auch von der Krankenkasse übernommen wird. Lehnt die Kasse den Antrag Ihres Angehörigen ab, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Sie möchten sich einen Gesamtüberblick zum Thema Elektromobile verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.
Voraussetzungen für eine Antragstellung
Elektromobile sind anerkannte medizinische Hilfsmittel. Für einen Zuschuss zur Anschaffung eines Elektromobils gelten jedoch einige Voraussetzungen. Prüfen Sie vor einer Beantragung, ob Ihr Angehöriger diese erfüllt. Um einen positiven Bescheid seitens der Kasse zu erhalten, muss zum einen eine Bewegungseinschränkung bei Ihrem Angehörigen vorliegen, welche ihn hindert, seinen Grundbedürfnissen im Alltag nachgehen zu können.
Das selbstständige Fortbewegen innerhalb und außerhalb der Wohnung, um beispielsweise Einkaufen zugehen, sollte bei Möglichkeit gegeben sein. Ist das Zurücklegen weiter Strecken nur unter Schmerzen, mit fremder Hilfe oder mit einem langen Zeitaufwand verbunden, kann dies zu einer Bewilligung seitens der Krankenkasse führen.
Weiterhin muss Ihr Angehöriger körperlich und geistig in der Lage sein, ein Elektromobil eigenständig zu bedienen. Das Ein- und Aussteigen sowie das Bewältigen von kurzen Strecken ohne Elektromobil muss weiterhin gegeben sein. Gleichzeitig dürfen für weitere Strecken andere Hilfsmittel wie Rollatoren nicht ausreichend sein.
Die Wahrnehmung, Orientierung und die Aufmerksamkeit müssen nachweislich ausreichend vorhanden sein, um ein Elektromobil bedienen zu dürfen.
Das Elektromobil muss zudem nachhaltig dafür sorgen, dass die Einschränkung Ihres Angehörigen behoben, abgemildert oder ausgeglichen wird. Die medizinische Notwendigkeit für die Anschaffung eines Elektromobils wird in erster Linie durch ein ärztliches Attest bescheinigt. Dieses benötigen Sie zwingend vor einer Antragsstellung bei der Krankenkasse.
Eine weitere Voraussetzung für die Bewilligung des Zuschusses ist der Nachweis einer Garage oder eines anderen vergleichbaren Abstellplatzes. So wird sichergestellt, dass das Mobil vor Witterung und Diebstahl geschützt ist.
Recht auf Abstellen des Elektromobils
Lebt Ihr Angehöriger zur Miete und ist auf ein Elektromobil im Alltag angewiesen, darf er dieses im Treppenhaus abstellen.
Dabei dürfen jedoch keine Rettungswege blockiert werden. Zudem muss weiterhin genügend Platz sein, sodass sich andere Personen problemlos im Treppenhaus bewegen können.
Die Antragstellung
Sind die Voraussetzung für einen Zuschuss seitens der Krankenkasse erfüllt, übernimmt diese unter Umständen die Kosten für ein E-Mobil. Dafür muss jedoch zunächst ein Antrag bei der Kasse gestellt werden.
Der Arzt Ihres Angehörigen muss die medizinische Notwendigkeit feststellen. Achten Sie beim Gespräch mit dem Arzt Ihres Angehörigen darauf, dass Sie die benötigten Eigenschaften des Scooters genau absprechen. So gestaltet sich die darauffolgende Wahl des Modells in einem Sanitätshaus deutlich einfacher. Zudem wird die Kostenübernahme der Krankenkasse wahrscheinlicher, umso detaillierter die Notwendigkeit Ihres Angehörigen beschrieben wird.
Mit dieser Bescheinigung können Sie bei verschiedenen Anbietern, die mit den Krankenkassen zusammenarbeiten, Modelle anschauen und Ihr Angehöriger sucht sich das passende Elektromobil aus. Um den Sitzkomfort zu prüfen, empfiehlt es sich eine Probefahrt mit dem gewünschten Modell zu machen.
Denken Sie dabei daran, dass nur Modelle finanziert werden, die über eine Hilfsmittelnummer verfügen, also im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkasse gelistet sind. Mitarbeiter eines Sanitätshauses wissen mit einer ärztlichen Verordnung genau Bescheid, welche Modelle für ihren Angehörigen infrage kommen.
Im nächsten Schritt kann der Arzt Ihres Angehörigen das gewünschte Mobil mit der entsprechenden Hilfsmittelnummer auf einem Rezept verordnen. Haben Sie diese Verordnung, kehren Sie zurück ins Sanitätshaus.
Dieses reicht im Anschluss einen Antrag samt Rezept und einem Kostenvoranschlag bei der Kasse ein. Ihr Angehöriger erhält nach der Prüfung einen Bescheid von der Krankenkasse. Sie und Ihr Angehöriger müssen sich demnach an dieser Stelle, um nichts weiter kümmern.
Genehmigt die Krankenkasse die Anschaffung, wird diese entweder die vollen Kosten dafür übernehmen oder einen Zuschuss für den Kauf gewährleisten. Wünscht sich Ihr Angehöriger ein teureres Modell, was nicht dringend medizinisch notwendig wäre, muss er einen Eigenanteil selbst tragen. Bei einer Kostenübernahme der Krankenkasse für ein Elektromobil Ihres Angehörigen, haben Sie keinen Einfluss darauf, ob Ihr Angehöriger ein neues oder gebrauchtes Modell erhält.
Erhält Ihr Angehöriger ein Elektromobil auf Rezept, dann bleibt dieses im Besitz des Anbieters bzw. des Sanitätshauses. Es darf dabei so lange genutzt werden, wie die Verordnung des Arztes gilt. Um die Verordnung zu verlängern, reicht in der Regel die Ausstellung eines neuen Rezeptes.
Vor einer Bewilligung oder einer Ablehnung kann es vorkommen, dass der Medizinische Dienst der Krankenkasse zusätzlich die tatsächliche Notwendigkeit eines E-Mobils in der jetzigen Lebenssituation Ihres Angehörigen prüft.
Antrag auch im Pflegeheim möglich
Sollte Ihr Angehöriger in einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung leben, kann er ebenso Anspruch auf ein Elektromobil haben, wenn dieses dazu beiträgt seine Grundbedürfnisse zu befriedigen.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Elektromobil komplett, fällt für Ihren Angehörigen lediglich eine Zuzahlung von maximal zehn Euro an. Diese ist gesetzlich geregelt bei verordneten Hilfsmitteln und damit bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich.
Die Beantragung für einen Zuschuss ist auch bei den privaten Krankenkassen möglich. In welcher Höhe und ob die Kosten für Ihren Angehörigen überhaupt übernommen werden, ist hierbei sehr individuell geregelt. Fragen Sie daher bei Ihrer Krankenkasse direkt nach.
Einschränkungen
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Elektromobil, hat Ihr Angehöriger Einschränkungen hinsichtlich der Auswahl des Modells. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind lediglich dazu verpflichtet, Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel zu tragen. Daher werden nur die Kosten für einfache Modelle mit einer maximalen Geschwindigkeit von sechs Kilometer pro Stunde finanziert.
Möchte Ihr Angehöriger eine bessere Ausstattung, ein Mobil mit einer höheren Geschwindigkeit und zusätzlichen Komfort, müssen die Kosten dafür selbst getragen werden.
Das entsprechende Modell ist in den meisten Fällen eine Leihgabe des gewählten Sanitätshauses. Somit hat Ihr Angehöriger keinen Anspruch auf ein neues Elektromobil. Die gebrauchten Modelle sind jedoch selbstverständlich geprüft sowie überholt und damit absolut sicher.
Gleichzeitig ist Ihr Angehöriger verpflichtet, den Scooter vor Witterungen, Beschädigungen sowie Diebstahl zu schützen. Zudem müssen die Kosten für selbstverschuldete Schäden von Ihrem Angehörigen selbst getragen werden.
Jedoch gibt es immer wieder Einzelfallentscheidungen für Senioren, welche Modelle wirklich von der Kasse finanziert werden. Im Fokus dabei stehen immer die individuellen Bedürfnisse Ihres Angehörigen. Was medizinisch notwendig ist, unterscheidet sich individuell.
Senioren mit einem höheren Gewicht können unter Umständen ein leistungsstärkeres Modell erhalten, da die Anschaffung in diesem Fall durchaus seine Berechtigung haben kann.
Sollte Ihr Angehöriger aufgrund seiner aktuellen Wohnsituation weiter entfernt zu einem Supermarkt oder zu seinem Hausarzt leben, kann ebenfalls ein leistungsstärkeres und schnelleres Modell gerechtfertigt sein. Liegt solch ein Fall bei Ihrem Angehörigen vor, lassen Sie es nicht verursacht, das Wunsch-Modell Ihres Angehörigen über die Kasse finanzieren zu lassen.
Nehmen Sie in solch einem Fall vorab Kontakt mit der Krankenkasse Ihres Angehörigen auf, denn was letztlich bewilligt wird, ist immer auch abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter. Erläutern Sie diesem die Lage Ihres Angehörigen ausführlich, so erhöhen sich auch die Chancen für ein passenderes Modell.
Gleichzeitig werden seitens der Krankenkasse keine Kosten für ein Elektromobil übernommen, dessen Anschaffung das Ziel hat, ausschließlich sehr weite Strecken zurückzulegen. Da dies nach deutscher Rechtsprechung nicht zu den Grundbedürfnissen zählt. Die Begründung ist hierbei, dass ein Mensch ohne Bewegungseinschränkung, solche Wege in den meisten Fällen, ebenfalls nicht zurücklegen würde.
Die Krankenkasse ist nicht immer zuständig
Sollte die Bewegungseinschränkung Ihres Angehörigen durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit entstanden sein, ist die gesetzliche Krankenkasse nicht Ihr erster Ansprechpartner. Wenden Sie sich in diesem Fall an die gesetzliche Unfallversicherung.
Übernahme der Folgekosten
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Elektromobil Ihres Angehörigen, muss dieser lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent, mindestens jedoch fünf und maximal zehn Euro für jedes Hilfsmittel leisten. Diese wird direkt an den Anbieter bzw. das entsprechende Sanitätshaus gezahlt. Ihr Angehöriger hat die Möglichkeit, von einer Zuzahlung befreit zu werden, wenn die Kosten auf Dauer zu hoch werden. Ist Ihr Angehöriger von dieser befreit, muss ein entsprechender Nachweis im Sanitätshaus vorgezeigt werden.
Das Sanitätshaus ist dazu verpflichtet, Ihrem Angehörigen mindestens ein Elektromobil-Modell zu zeigen, wodurch keine zusätzlichen Kosten für Ihren Angehörigen entstehen. Sollten Sie dennoch ein anderes Modell wünschen, sind die zusätzlich entstehenden Kosten von Ihrem Angehörigen zu tragen.
Neben den Anschaffungskosten entstehen auch Folgekosten, diese meinen Stromkosten sowie Kosten für mögliche Reparaturen und für Wartung. Übernimmt die Kasse die Kosten der Anschaffung eines E-Mobils, werden auch die Kosten für Reparatur, Wartung und Strom übernommen.
Für die Erstattung der Stromkosten müssen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse Ihres Angehörigen stellen. Die Art der Erstattung unterscheidet sich jedoch zwischen den Kassen, manche übernehmen einen pauschalen Betrag, andere rechnen nach tatsächlichem Verbrauch ab. Die laufenden Stromkosten können Sie bei der Krankenkasse sogar vier Jahre rückwirkend geltend machen.
Kosten für Zubehör werden nur in seltenen Fällen von der Krankenkasse übernommen. Dieses zählt zu den Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens und betrifft damit nicht die Versorgungspflicht der Krankenkassen.
Widerspruch einlegen
Wurden die entsprechenden Voraussetzungen aus Sicht der Krankenkasse nicht erfüllt, erfolgt ein negativer Bescheid. Wird die Kostenübernahme eines Elektromobils für Ihren Angehörigen also nicht gestattet, hat er vier Wochen die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Dadurch wird eine erneute Prüfung der Notwendigkeit und Sachlage erzwungen. Weisen Sie zusätzlich den Arzt Ihres Angehörigen darauf hin, dass die Notwendigkeit detaillierter verfasst werden muss.
In den meisten Fällen wird dabei der Medizinische Diensts der Krankenkasse hinzugezogen, um den Anspruch auf einen Zuschuss genauer zu prüfen. Sollte der Antrag bei erneuter Prüfung abgelehnt werden, bleibt Ihnen meist nur der private Kauf eines entsprechenden Fahrzeuges. Dieser hat jedoch auch einige Vorteile.
Lohnt sich der Kauf eines eigenen Elektromobils?
Sollte die Krankenkasse die Kosten eines Elektromobils für Ihren Angehörigen nicht übernehmen, da nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie bereits einen Widerspruch eingelegt haben, können Sie auch ein neues Elektromobil erwerben.
Die Kosten für ein neues Fahrzeug beginnen bereits für einfache Ausführungen bei 1.500 Euro. Hierbei würde Ihr Angehöriger jedoch auf einen besonderen Komfort verzichten. Für das Zurücklegen von kurzen Strecken sind diese Modelle jedoch ausreichend. Der Preis für die meistgekauften Modelle liegen in etwa bei 2.500 Euro. Dieser Preis ergibt sich aus einer größeren Akkuleistung und somit einer größeren Reichweite. Anspruchsvolles Gelände sind für diese Fahrzeuge in der mittleren Preisklasse kein Problem. Zudem verfügen sie meist über Zubehör.
Bei einem Neukauf kann Ihr Angehöriger frei über Modell, Geschwindigkeit, Reichweite und Design entscheiden, da er eben nicht an die Einschränkungen der Krankenkasse gebunden ist.
Unser Tipp
In einigen Fällen bezuschusst die Krankenkasse auch privat gekaufte Elektromobile von Senioren. Da immer wieder Einzelfallentscheidungen getroffen werden, können Sie dies bei der Kasse Ihres Angehörigen nachträglich erfragen.
Dabei haben Sie die Möglichkeit, dass die Krankenkasse Ihrem Angehörigen einen einmaligen Zuschuss zahlt.
Übernimmt Ihr Angehöriger die Kosten für ein Elektromobil komplett selbst, kann dies in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Die Kosten fallen dabei unter “Hilfsmittel im engeren Sinne”. Reichen Sie zu der Steuererklärung die entsprechende Rechnung sowie eine ärztliche Bescheinigung mit ein.
Weitere Zuschüsse für Barrierefreiheit
Bei einem vorhandenen Pflegegrad hat Ihr Angehöriger weitere Ansprüche auf Zuschüsse seitens der Pflegekasse oder anderen Leistungsträgern. Somit haben Sie die Möglichkeit, das Zuhause Ihres Angehörigen ebenfalls barrierefrei und sicher gestalten zu können.
Bei Bewegungseinschränkungen können Treppen im eigenen Zuhause eine große Hürde für Ihren Angehörigen darstellen. Der Einbau eines Treppenlifts kann in diesem Fall die ideale Lösung sein. Ohne Kraftaufwand können Treppenstufen so einfach überwunden werden.
Die Pflegekasse bezuschusst ab Pflegegrad 1 die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßen, wozu der Einbau eines Treppenlifts, bei Notwendigkeit, zählt. Der Zuschuss wird bis maximal 4.000 Euro pro Maßnahme gewährt.
Senioren ohne anerkannten Pflegegrad haben auch die Möglichkeit, einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts zu erhalten. Die KfW-Bank fördert barrierereduzierende Umbauten mit bis zu 6.250 Euro. Die Zuschüsse der Pflegekasse und der KfW sind jedoch nicht miteinander kombinierbar.
Das Badezimmer Ihres Angehörigen ermöglicht eine hygienische Körperpflege. Oft ist dieses nicht barrierefrei gestaltet, wodurch die eigenständige Körperpflege nicht immer möglich ist. Ein barrierefreies Badezimmer ermöglicht Ihrem Angehörigen komfortabel und sicher im eigenen Zuhause leben zu können. Je nach Bedarf kann eine Komplett- oder Teilsanierung stattfinden. Dabei werden verschiedene notwendige Einzelmaßnahmen miteinander kombiniert. Zu einem barrierefreien Badezimmer zählen grundsätzlich eine ebenerdige Dusche, eine begehbare Badewanne, ein unterfahrbarer Waschtisch sowie eine höherhängende Toilette.
Diese Maßnahmen werden ebenfalls von der Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Die verschiedenen Maßnahmen, die zu diesem Zeitpunkt notwendig sind, zählen dabei jedoch als eine bezuschussbare Maßnahme. Auch die KfW bezuschusst den Badumbau mit bis zu 6.250 Euro.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Elektromobile für Senioren kosten etwa zwischen 1.500 und 5.000 Euro. Größere Modelle können auch bis zu 10.000 Euro kosten.
Elektromobile fallen unter Hilfsmittel für die Mobilität und werden daher von den Krankenkassen bezuschusst.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Elektromobil, kann es durchaus sein, dass Ihr Angehöriger ein gebrauchtes Modell erhält. Zudem handelt es sich um einfache Modelle mit einer maximalen Geschwindigkeit von sechs Kilometern pro Stunde.
Für einen Zuschuss von der Krankenkasse muss ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit bescheinigt, vorliegen. Zudem muss Ihr Angehöriger körperlich und geistig in der Lage sein, ein solches Fahrzeug bedienen zu können.
Die Krankenkasse übernimmt bei einer Übernahme der Anschaffungskosten, auch entstehende Folgekosten, für Strom, Wartung und Reparatur.
Unsere Pflegeberater klären gemeinsam mit Ihnen alle Fragen, die Sie zu Elektromobilen und Zuschüssen haben. Gerne stellen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich eine Auswahl von Fachanbietern aus Ihrer Umgebung vor, die für Sie passende Elektromobile anbieten.