Kurzzeitpflege-Anbieter in Damsdorf
Stellvertretende vollstationäre oder ambulante Pflege, wird als Kurzzeitpflege beziehungsweise Verhinderungspflege in Damsdorf bezeichnet. Die Kosten für so eine Pflege werden für eine höchstmögliche Zeitspanne von vier Wochen pro Kalenderjahr, von der Pflegekasse aufgewendet. Während eine Kurzzeitpflege den Sinn hat, Pflegebedürftige, nach zum Beispiel einem Krankenhausaufenthalt, wieder auf das Leben in der eigenen Wohnung vorzubereiten, bietet eine Verhinderungspflege einen idealen Ersatz, falls pflegende Verwandte eine Ruhepause nötig haben sollten.
Finden Sie Entspannung und Pflege in Damsdorf
Der Ort Damsdorf in Schleswig-Holstein, verfügt insgesamt über eine Fläche von 7,76 Quadratkilometern und bietet 236 Menschen ein Zuhause. Exakt das richtige Angebot an Möglichkeiten der Freizeitgestaltung findet sich im charmanten Damsdorf für jeden Anspruch, da die Ortschaft über eine ausgezeichnete Auswahlmöglichkeit an Angeboten an Freizeitmöglichkeiten verfügt. Weitere Informationen zu den Angeboten der Umgebung gibt es auch auf dem offiziellen Webauftritt www.amt-bornhoeved.de. Wer eine exzellente Speisekarte mit guten Speisen und Getränken wünscht, besucht gern hier in Damsdorf das sehr angesehene Restaurant/Speiselokal "Appel's Gasthof Seeblick", das auch oft und gern von seinen einheimischen Bürgern besucht wird.
Eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Damsdorf hilft Ihnen bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr
Mit all ihren Vorteilen und netten Pflegeangeboten, ist die Ortschaft Damsdorf ein idealer Standort für den Lebensabend. Eine Kurzzeitpflege, eine Leistung der Pflegekasse oder des verantwortlichen Sozialhilfeträgers, ist speziell dann geeignet, wenn die verantwortliche Pflegeperson nervlich überlastet sein sollte. Für diesen Fall garantiert eine Kurzzeitpflege einen optimalen Pflegeersatz für pflegebedürftige Senioren. Für maximal 4 Wochen pro Jahr haben Pflegebedürftige ein Anrecht auf eine Verhinderungspflege. Eben für diese Zeitdauer wird auch weiter Pflegegeld bewilligt, allerdings lediglich bis zum halben Teil der regelmäßig geleisteten Zahlungen. Außerdem besteht eine Ausnahme, falls die betreuende Person bis 2. Grades mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist. Erstattungsfähig sind in diesem speziellen Fall nur die nachgewiesenen Ausgaben. Des Öfteren fehlen betreuenden Familienangehörigen die nötigen Informationen zu Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. So kommt es, dass zum Beispiel im Kalenderjahr 2010 von 1,6 Millionen Verwandten, nur rund 16.500 Betroffene Kurzzeitpflege und 34.000 Verhinderungspflege in Anspruch genommen haben.
Lassen Sie sich auf der Suche nach einer Kurzzeit- und Verhinderungspflege von der Pflegehilfe unterstützen
Auf unserer Homepage finden Sie die Möglichkeit zwischen ein qualifizierten Anbietern für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in der Gegend um Damsdorf auszuwählen, sollte diese erforderlich sein. Viele jener Pflegeeinrichtungen zählen zu deutschlandweit vertretenen Träger wie z.B Diakonie oder ProCurand. Auf der Suche nach einer Verhinderungspflege mit passender Betreuung für einen Angehörigen mit ganz spezifischen Erkrankungen, wie beispielsweise Demenz ist es zeitsparend und einfach, auf unseren Seiten fündig zu werden. Weil die Pflegehilfe über Jahre nah mit diversen Anbietern für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, mit Seniorenpflegeheimen und Einrichtungen für Betreutes Wohnen zusammenarbeitet, garantieren wir in Bezug auf die Vermittlung, für alle Fragestellungen und eventuellen Komplikationen einen herzlichen und ausgezeichneten Beratungsdienst unter 06131/49 32 042.