Kurzzeitpflege-Anbieter in Büdingen
Als Kurzzeitpflege (in einer stationären Einrichtung) oder Verhinderungspflege (im eigenen Heim), bezeichnet man eine sporadische Pflegeversorgung von Pflegebedürftigen, welche eine Dauer von vier Wochen pro Kalenderjahr nicht übersteigt. Gründe wie etwa die Verschlimmerung der Gesundheit, oder die Verhinderung des verantwortlichen Betreuers, wegen einer Urlaubsreise oder Krankheit, lassen pflegebedürftige Rentner des öfteren auf eine Kurzzeit- respektive Verhinderungspflege zurückgreifen.
Büdingen ist für den Lebensabend auf alle Fälle zu empfehlen
Die Stadt Büdingen erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von 122,88 km² und verfügt über ausreichend Angebote, um das kulturelle und gesellschaftliche Leben abwechslungsreich gestalten zu können. Insgesamt leben 21.201 Einwohner in dem Ort. Wer besonderen Wert auf kulturellen Reichtum, angenehme Menschen, und beachtliche kulturelle Angebote legt, dem sei die spannende Stadt Büdingen nahegelegt. Hier gibt es alles, was man zum fröhlich sein braucht. Unter den vielen Cafés der Stadt Büdingen, hebt sich in erster Linie das "Eis-Cafe Venezia" hervor, das durch ein äußerst freundliches Ambiente und eine vortreffliche Karte verfügt und so jeden Aufenthalt zu einer Freude macht. Die Besucher des Friseurgeschäfts "Friseur Hairkiller" kommen stets mit Freuden wieder, denn der von den Friseuren gebotene Kundenservice und das schöne Ambiente der Einrichtung, lassen den Besuch beim Friseur zum erfreulichen Erlebnis werden.
Eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Büdingen hilft, wenn Sie eine Auszeit benötigen
Für pflegebedürftige Senioren eignet sich, aufgrund ihrer diversen Qualitäten, die Stadt Büdingen exzellent, um hier das Alter zu genießen. Beispiele für Einrichtungen in denen Kurzzeitpflege, welche vor allem dann ratsam ist, falls sich die gesundheitliche Verfassung von Pflegebedürftigen vorübergehend verschlechtert, durchgeführt werden kann, sind spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit Hotelcharakter, soziale Kranken- und Pflegewohnungen oder ebenfalls Altenheime, in denen speziell dafür Gästebetten zur Verfügung stehen. Für höchstens vier Wochen jährlich übernimmt die Pflegekasse eine Verhinderungspflege für Pflegebedürftige und zahlt dabei höchstens 1.550 Euro. Keine Rolle spielt es hierbei, wer die Verhinderungspflege durchführt. So können zum Beispiel auch Familienmitglieder, Bekannte, Nachbarn oder selbstredend auch Pflegedienstleister sich dieser Aufgabe annehmen, insofern die Mindestdauer der für eine Verhinderungspflege nötigen Pflegezeit von 6 Monaten erfüllt ist. Beachtenswert ist es im Übrigen, das Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege auch kombinierbar sind. So ist es etwa möglich, weiter Maximalleistungen von der Pflegekasse für Grundpflege und hauswirtschaftliche Assistenz zu erhalten, nachdem schon die Hilfeleistungen für die Kurzzeitpflege aufgebraucht wurden.
Lassen Sie sich bei der Suche nach einer Kurzzeit- und Verhinderungspflege von der Pflegehilfe beraten
Die Versorgung von älteren Senioren ist heute eine sehr erwünschte Hilfeleistung. Deshalb gibt es auf den Seiten der Pflegehilfe ein Dienstleister für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Büdingen. Die vielen unterschiedlichen Seniorenzentren im Land haben selbstredend verschiedenste Träger. Während die größten etwa Kursana oder ProCurand sind, gibt es auch regionale Anbieter. Senioren die beispielsweise an Alzheimer leiden, finden auf unserem Portal viele Einrichtungen für Kurzzeitpflege, die auf diesen besonderen Bereich spezialisiert sind und entsprechende Betreuung anbieten. Die Pflegehilfe ist dank vieler Jahre, in denen wir inzwischen Pflegebedürftigen unsere Unterstützung bei der Suche nach Verhinderungspflege, einem Seniorenheim oder einer Seniorenresidenz anbieten, ein kompetenter Ansprechpartner um Sie bei allen eintretenden Schwierigkeiten bestens zu beraten.