Kurzzeitpflege-Anbieter in Bottrop
Eine vorübergehende Pflege, in einer stationären Einrichtung oder in der eigenen Wohnumgebung, welche eine Dauer von vier Wochen pro Kalenderjahr nicht überschreitet, wird prinzipiell als Kurzzeitpflege beziehungsweise Verhinderungspflege bezeichnet. Kurzzeit- und Verhinderungspflege stellen einen Behelf für Pflegebedürftige dar, welche bereits in der eigenen Wohnung betreut werden, sei es etwa durch Familienangehörige, einen Pflegedienst oder eine 24-h-Pflege.
Wo Pflegebedürftige ausgezeichnet wohnen - Bottrop
Die Stadt Bottrop in Nordrhein-Westfalen bietet auf einer Gesamtfläche von 100,62 Quadratkilometern seinen 116.361 Einwohnern vielerlei Angebote. Gemütliche Gaststätten und Cafes laden zum Verweilen und Treffen mit Freunden oder Bekannten ein. Während vielzählige hier einheimische Bürger und Urlauber vorrangig die Sehenswürdigkeiten und kulturellen Angebote in Bottrop schätzen, sind auch die Architektonik und Infrastruktur in dieser Ortschaft beachtlich. Die allgemeine Website www.bottrop.de hält selbstredend fortfahrende interessante Beschreibungen, zu der kompletten Gegend, inklusive sämtlicher Möglichkeiten, bereit. Weiterhin bietet die Gegend viele Grünanlagen, die zum Erholen einladen.
Eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist die ideale Lösung, falls es Ihnen an Zeit mangelt
Jeder der einmal Bottrop besichtigt hat, ist von der hiesigen ausgezeichneten Lebensqualität überzeugt. Viele ehemalige Gäste kommen daher wieder um den Herbst des Lebens zu verleben. Für eine Kurzzeitpflege bezahlt die Pflegekasse im Kalenderjahr einen Höchstbetrag von 1.550 Euro. Allerdings ist dafür notwendig, dass häusliche oder teilstationäre Pflegeversorgung nicht ausreicht, um den tatsächlichen Pflegebedarf zu decken, da die Kurzzeitpflege gegenüber teilstationärer Betreuung nachrangig ist. Eine Verhinderungspflege gewährt einen geeigneten zeitweisen Ersatz für pflegebedürftige Senioren. Auch während der Nutzung einer Verhinderungspflege besteht ein Anrecht auf Pflegegeld. Dieses wird für diese Dauer bis maximal zur Hälfte der normalerweise geleisteten Zahlungen eingeräumt, vorausgesetzt die betreuende Person ist nicht bis 2. Grad mit dem pflegebedürftigen Menschen verwandt. Dieser Fall nämlich bildet einen Sonderfall, bei welcher lediglich die nachgewiesenen Ausgaben zurückzuzahlen sind. Sollte es übrigens genügend sein, so ist es selbstverständlich ebenfalls realisierbar, die Verhinderungspflege für zum Beispiel lediglich ein paar Stunden wöchentlich zu nutzen. Zu bedenken ist bei dieser Methode aber, dass am Ende eines Jahres höchstenfalls 28 Tage zu Buche stehen dürfen.
Mit der Pflegehilfe perfekt beraten eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege finden
Die Nachfrage nach Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege, ist dieser Tage auch in Bottrop und in der Region gewachsen. Demnach gibt es in diesem Raum acht professionelle Anbieter. Bei den Trägern von Pflegeeinrichtungen in der Bundesrepublik bestehen ein paar Unterschiede. So unterscheidet man etwa zwischen öffentlich-rechtlichen, privaten und freien Trägern. Um ein paar Beispiele aufzuzeigen, umfassen öffentliche Träger etwa Städte oder Bundesländer, privat ist beispielshalber Vitanas und freie Träger umfassen im Allgemeinen karitative Organisationen wie beispielsweise die AWO, wie auch kirchliche Träger, wie beispielshalber die Diakonie Deutschland. Entsprechend den Problemen von Pflegebedürftigen gibt es Einrichtungen für Kurzzeitpflege die z. B. auf Gerontopsychiatrie oder auf Multiple Sklerose spezialisiert sind. Weil die Pflegehilfe seit langer Zeit eng mit diversen Anbietern für Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, mit Seniorenheimen und Seniorenwohnanlagen kooperiert, garantieren wir bezüglich der Vermittlung, für sämtliche Fragestellungen und möglichen Komplikationen einen sympathischen und kompetenten Beratungsservice unter 06131/49 32 042.