Kurzzeitpflege-Anbieter in Boizenburg
Eine temporäre Betreuung, vollstationär oder in der privaten häuslichen Umgebung, die eine Dauer von 4 Wochen im Kalenderjahr nicht übersteigt, wird generell als Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege bezeichnet. Eine Kurzzeitpflege wird im Allgemeinen dann von pflegebedürftigen Senioren genutzt, für den Fall dass sie nach einem Krankenhausaufenthalt eine intensivere Pflege brauchen, wohingegen eine Verhinderungspflege einen Ersatz für versorgende Familienmitglieder bietet, wenn diese eine Ruhepause nötig haben.
Genießen Sie Ihre goldenen Jahre im malerischen Boizenburg
Ein vielseitiges Kulturangebot sowie Geschäfte für gelegentliche Einkaufsbummel mit einem anschließenden Cafe- oder Gaststättenbesuch bietet die Stadt Boizenburg in Mecklenburg-Vorpommern ihren 10.254 Einwohnern auf einem Stadtgebiet von 47,26 km² an. Der kulturelle Reichtum und das beeindruckende Freizeitangebot sind wohl Grund für den alljährlichen Ansturm von Besuchern auf die Ortschaft. Im weiteren Verlauf wird das Freizeitangebot in Boizenburg ausführlicher geschildert. Ein überaus sehenswertes Gebäude im charmanten Boizenburg ist die Kirche "Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Jacobi", welche für Urlauber jederzeit begehbar ist. Ein Abstecher im attraktiven Lichtspielhaus "Kino-Boizenburg" in Boizenburg lohnt sich in jedem Fall immer, da der Spielplan äußerst vielgestaltig ist und daher für jede Vorliebe etwas passendes bietet.
Eine Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege in Boizenburg hilft Ihnen bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr
Boizenburg bietet vor allem für Pflegebedürftige optimale Bedingungen um Ruhe und Erholung zu erfahren. Für Pflegebedürftige ist eine Kurzzeitpflege eine vorteilhafte sporadische Lösung, sollte aus verschiedenen Gründen ein Ersatz nötig sein. Grundvoraussetzung dafür ist jedoch, dass teilstationäre oder häusliche Pflegeversorgung nicht genügt um den bestehenden Pflegebedarf zu decken, weil Kurzzeitpflege gegenüber teilstationärer Betreuung untergeordnet ist. Für höchstenfalls vier Wochen im Jahr haben pflegebedürftige Menschen ein Anrecht auf eine Verhinderungspflege. Eben für diese Zeitspanne wird auch weiter Pflegegeld eingeräumt, allerdings nur bis zum halben Teil der normalerweise gezahlten Beträge. Ferner besteht eine Einschränkung, für den Fall dass die versorgende Person bis zweitem Grades mit dem pflegebedürftigen Menschen verwandt ist. Zurückzuerstatten sind für diesen speziellen Fall nur die belegten Ausgaben. Nebenbei ist es auch möglich, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu koppeln, sprich nach Erschöpfung der Geldleistungen der Kurzzeitpflege, den Anspruch auf eine Verhinderungspflege zur Geltung zu bringen. Für diesen Fall allerdings bezahlt die Pflegekasse im Anschluss lediglich die Unkosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
Wir assistieren Ihnen, um die passende Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu finden
Auf unserer Internetpräsenz finden sich für die Region um Boizenburg ein Dienstleister für Kurzzeitpflege bzw. auch Verhinderungspflege, welche sich gut um Pflegebedürftige kümmern können. Selbstredend bestehen abgesehen von gängigen Trägern von Seniorenstiften, wie etwa die Diakonie oder die AWO, allerorts in der Republik außerdem kleinere Träger, die primär örtlich agieren. An Alzheimer erkrankte Senioren bedürfen vor allem einer besonderen Atmosphäre. Deshalb gewähren dies der Wohnbereich und auch die Außenanlagen von zahlreichen Pflegeeinrichtungen. Das kompetente Personal unterstützt natürlich alle Bewohner bei deren Beschäftigungen. Wir können Ihnen dank unserer jahrelangen Vermittlungserfahrung bei der Suche nach Kurzzeitpflege, Seniorenpflegeheimen oder Einrichtungen für Betreutes Wohnen zur Seite stehen und unterstützen Sie natürlich bei allen aufkommenden Schwierigkeiten.