Kurzzeitpflege-Anbieter in Bitterfeld
Eine Kurzzeitpflege in Bitterfeld, welche in einer stationären Einrichtung, und eine Verhinderungspflege, die ambulant verwirklicht wird, werden für die höchstmögliche Zeitspanne von vier Wochen im Jahr von der Pflegekasse übernommen. Während eine Kurzzeitpflege den Zweck hat, Pflegebedürftige, nach zum Beispiel einer stationären Behandlung, wieder auf das Leben in der eigenen häuslichen Umgebung vorzubereiten, bietet eine Verhinderungspflege einen optimalen Ersatz, wenn betreuende Familienangehörige eine Verschnaufpause benötigen sollten.
Lassen Sie es sich im interessanten Bitterfeld gut gehen
Der Ort Bitterfeld erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von 27,85 Quadratkilometern und verfügt über ausreichend Angebote, um das kulturelle und gesellschaftliche Leben abwechslungsreich gestalten zu können. Insgesamt leben 15.376 Bewohner in der Stadt. Egal ob Theater, Bibliotheken, Schwimmbäder oder Lokale, Bitterfeld hat für Jung und Alt allerhand kulturelle Angebote und Sehenswürdigkeiten zu bieten, die nachfolgend ausführlicher geschildert werden. Angesichts langer Öffnungszeiten kann das "Eiscafe Am Pegelturm", als eins von verschiedenen angenehmen Kaffeehäusern in Bitterfeld, auch später am Abend aufgesucht werden, für den Fall dass einem die Lust nach einem köstlichen Drink oder Happen steht. Erholungsmöglichkeiten vielerlei Art ergeben sich außerdem durch einige in Bitterfeld liegende Parkanlagen.
Dank einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege auch in schwierigen Lagen, ideal verpflegt sein
Dank der vielen Vorzüge die Bitterfeld zu bieten hat, eignet sich die Stadt ideal zum angenehmen Verbringen des Lebensabends. Eine Kurzzeitpflege kann als temporäre stellvertretende Pflegeversorgung für höchstens 4 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden, wofür die Pflegeversicherung einen jährlichen Maximalbetrag von 1.550 € erbringt. Wissenswert ist es außerdem, dass für die Zeitspanne der Inanspruchnahme, keine Rentenversicherungsabgaben für die gewöhnlich versorgende Person abzugeben sind. Die Pflegekasse gewährt Pflegebedürftigen jährlich bis 1.550 € für Leistungen im Rahmen einer Verhinderungspflege. Um sich generell Auskünfte über Verhinderungspflege zu holen, oder um Antragsformulare für diese zu bekommen, können Sie die Pflegekasse, also die zuständige Krankenkasse kontaktieren. Sollten übrigens die Zuschüsse der Kurzzeitpflege voll ausgeschöpft sein, jedoch weiterhin Notwendigkeit für stellvertretende Pflege bestehen, kann im Anschluss daran die Verhinderungspflege genutzt werden, bei welcher die Pflegeversicherung wenigstens noch die Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe trägt. Es ist also auch realisierbar, diese zwei Pflegeformen zu kombinieren.
Unsere freundlichen Berater greifen Ihnen unter die Arme, eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege zu finden
Auf unseren Seiten finden Pflegesuchende insgesamt zwei Dienstleister für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Bitterfeld. Freie Betreiber, sprich uneigennützige Stiftungen, wie beispielshalber das Deutsche Rote Kreuz, werden vom Bund unterstützt und dürfen anders als private Betreiber, wie etwa Vitanas, keinerlei Gewinn erwirtschaften. Gleiches gilt selbstredend für öffentliche Träger, wie etwa Städte oder Kreise, die im Allgemeinen einer Behörde untergeordnet sind. In zahlreichen Einrichtungen für Kurzzeitpflege sichert der Wohnbereich vorrangig Pflegebedürftigen mit Leiden zum Beispiel Demenzerkrankungen eine überaus wohlige Atmosphäre. Alle Bewohner können sich innerhalb des Hauses und auch draußen den verschiedensten Beschäftigungen zuwenden und werden hierbei ganz selbstverständlich vom geschulten Pflegepersonal gefördert. Wenn Sie auf der Suche nach Verhinderungspflege, einem Altenpflegeheim oder einer Seniorenwohnanlage sind, möchten wir Ihnen unsere vollste Unterstützung anbieten und klären in gemeinsamen Gesprächen gern alle offenen Fragen.