Kurzzeitpflege-Anbieter in Berlingen
Als Kurzzeitpflege (vollstationär) oder Verhinderungspflege (im eigenen Heim), bezeichnet man eine temporäre Pflege von pflegebedürftigen Menschen, welche eine Zeitspanne von 4 Wochen pro Kalenderjahr nicht überschreitet. Falls pflegende Familienangehörige eine Pause benötigen, garantiert eine Verhinderungspflege einem pflegebedürftigen Menschen einen optimalen Ersatz. Die Kurzzeitpflege hingegen hat beispielshalber den Zweck, Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt wieder auf das Leben in der privaten Wohnung einzustellen.
Das reizende Berlingen garantiert pflegebedürftigen Menschen gute Lebensqualität
Die Stadt Berlingen in Rheinland-Pfalz erstreckt sich insgesamt über eine Fläche von 3,59 km² und bietet 21.589 Einwohnern ein Zuhause. Das reizende Berlingen besticht mit einem üppigen Angebot an Freizeitmöglichkeiten, bietet allerdings natürlich auch für Entspannungssuchende ruhige Plätze, wie beispielsweise Parkanlagen. Besucher von überall her kommen in das Museum "Naturkundemuseum" in Berlingen, um die diversen informativen Museumsstücke zu besichtigen. Um dem regen Andrang gerecht zu werden, hat das Museum fast an jedem Tag in der Woche geöffnet. Eine Visite der übersichtliche Website www.berlingen.de der schönen Region ist in jedem Fall anzuraten, um sich einen genauen Eindruck aller Offerten und Perspektiven zu verschaffen.
Eine Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist die geeignete Lösung, für den Fall, dass es Ihnen an Zeit mangelt
Die reizende Ortschaft Berlingen ist populär als optimaler Ort, um das Alter zu verleben. Bei vorübergehender Verschlimmerung des gesundheitlichen Zustands von Pflegebedürftigen, ist eine Kurzzeitpflege als Leistung der Pflegekasse in jedem Fall empfehlenswert. Der Maximalbetrag den diese jährlich für Kurzzeitpflege zahlt, summiert sich auf 1.550 Euro. Zu bedenken ist es dabei ferner, dass während der Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege keinerlei Rentenversicherungsbeiträge für die eigentlich pflegende Person abzugeben sind. Eine Verhinderungspflege, die mit bis zu 1.550 € pro Jahr durch die Pflegekasse bezahlt wird, kann durch Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder einen Pflegedienst durchgeführt werden. Ein Anrecht auf die Finanzierung einer Verhinderungspflege entsteht erst nach mindestens einem halben Jahr der Pflege. Übrigens wurde etwa im Jahre 2010 von lediglich ca 16.500 betreuenden Verwandten ein Anrecht auf eine Kurzzeitpflege und von lediglich ca 34.000 auf eine Verhinderungspflege eingefordert. Vorwiegend liegen die Ursachen dafür darin, dass sich zahllose der Familienmitglieder dieser Gelegenheit gar nicht bewusst sind.
Sie wünschen Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege? Wir stehen Ihnen zur Seite!
Angesichts der wachsenden Nachfrage, bestehen in Berlingen und Umgebung inzwischen ein professionelle Anbieter für Kurzzeitpflege beziehungsweise Verhinderungspflege, welche Sie selbstredend auch auf unserer Webpräsenz entnehmen können. Ein großer Teil jener Pflegeeinrichtungen zählen zu deutschlandweit vertretenen Träger wie zum Beispiel Kursana oder ProCurand. Wenn Sie sich auf der Suche nach einer Verhinderungspflege mit adäquater Pflege für ein Familienmitglied mit spezifischen Leiden, wie beispielshalber Alzheimer auf die Seiten der Pflegehilfe begeben, werden sie eine große Auswahlmöglichkeit vorfinden. Gern unterstützen wir jeden Pflegesuchenden bei der Suche nach Kurzzeitpflege, einem Altenpflegeheim oder einem Betreuten Wohnen und bieten Ihnen unsere vollste Hilfe bei allen anfallenden Fragen.