Kurzzeitpflege-Anbieter in Balgstädt
Pflegeversorgung von pflegebedürftigen Senioren für eine vorübergehende Dauer, von höchstens vier Wochen pro Kalenderjahr, werden als Kurzzeitpflege, wenn diese vollstationär, oder als Verhinderungspflege, wenn diese ambulant erfolgt, bezeichnet. Für Pflegebedürftige ist eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ratsam, wenn sie etwa nach einer klinischen Behandlung auf die Rückkehr in die private Wohnung vorbereitet werden sollen, bzw. ihre betreuenden Angehörigen eine Ruhepause benötigen.
Balgstädt - Bestens geeignet für das Verbringen des Lebensabends
Möglichkeiten für Einkaufsbummel und verschiedene Angebote kultureller Art bietet Balgstädt seinen 1.143 Bürgern zur Genüge. Auch Restaurants und Café's sind ausreichend vorhanden. Die Stadt im Bundesland Sachsen-Anhalt hat eine Gesamtfläche von 32,58 km². Sodass es den Einwohnern und Urlaubern in der ansprechenden Stadt Balgstädt an nichts fehlt, existiert ein bemerkenswertes kulturelles Angebot, wie beispielshalber Museen, Cafés, zahlreiche Grünflächen oder Lokale, ebenso wie Einrichtungen, die dem leiblichen Wohlbefinden dienlich sind, wie etwa Friseure oder Physiotherapeuten. Wunderschöne Parks bietet die Umgebung außerdem an, die zu erholsamen Spaziergängen einladen. Es ist kaum zu glauben, wie viele Gäste diese ganz besondere Sehenswürdigkeit "Dorf Ebersroda" bestaunen und bewundern.
Wenn es Ihnen an Zeit mangelt, ist eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Balgstädt die passende Lösung
In Balgstädt gibt es zahlreiche Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegeangebote, da die entzückende Stadt, als Ort für den Lebensherbst, bei pflegebedürftigen Senioren äußerst begehrt ist. Pflegebedürftige Menschen haben falls erforderlich, für maximal vier Wochen im Jahr die Option, eine Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekasse erbringt dazu einen jährlichen Betrag von bis zu 1.550 € und die Zahlung von Rentenversicherungsabgaben für die normalerweise betreuende Person wird hierbei gestoppt. Auch wenn eine Person nicht über die Pflegestufe 1 verfügt, so besteht ein Anrecht auf eine Verhinderungspflege, sofern schon ein Bedarf an Grundpflege, wie etwa Waschen, Haarpflege, Hilfe beim Ankleiden und Auskleiden, Wäsche waschen und hauswirtschaftlicher Hilfe, wie beispielsweise Essen machen, sauber machen und Einkaufen besteht. Die Verhinderungspflege wird temporär, als Ersatz für die gewöhnlich pflegende Person, in der eigenen häuslichen Umgebung realisiert. Bei Bedarf können Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ebenso kombiniert werden. So bezahlt dann die Pflegeversicherung weiterführend für Grundpflege und hauswirtschaftliche Hilfe, nachdem die Hilfeleistungen der Kurzzeitpflege schon voll ausgeschöpft sind.
Die ideale Kurzzeit- oder Verhinderungspflege vermittelt durch die Pflegehilfe
Auch in Balgstädt und Umgebung besteht die Möglichkeit, Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege zu beanspruchen. Auf unserer Internetpräsenz finden Sie dementsprechend ein fachmännische Pflegedienstleister für diese Art der temporären Betreuung. Die Träger von Pflegeeinrichtungen unterteilt man im Allgemeinen in freie, öffentliche und private Organisationen. Zu den freien Trägern gehören unter anderem gemeinnützige Vereine oder Wohlfahrtsorganisationen wie unter anderem die AWO aber auch kirchliche Vertreter wie die Diakonie Deutschland. Als öffentliche Träger treten oft Bundesländer oder Städte auf. Zu den privaten Trägern gehört zum Beispiel Pro Seniore. Die verschiedenen Einrichtungen für Kurzzeitpflege sind mitunter auf bestimmte Krankheitsbilder wie z. B. Demenz oder Suchtkrankheiten spezialisiert. Bei sämtlichen Fragestellungen und Komplikationen, die bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen für Kurzzeitpflege, Seniorenpflegeheimen oder Einrichtungen für Seniorenwohnen auftauchen können, steht Ihnen ein beratender Mitarbeiter der Pflegehilfe natürlich behilflich zur Seite.