Zuschüsse für die altersgerechte Badsanierung
Nutzen Sie bereits alle Zuschüsse?
Der Umbau des Badezimmers kann Ihrem Angehörigen eine barrierefreie und sichere Pflege im eigenen Zuhause ermöglichen. Eine komplette Badsanierung setzt sich dabei aus verschiedenen Maßnahmen zusammen. Grundsätzlich gehören dazu eine bodenebene Dusche, eine begehbare Badewanne, eine verstellbare Toilette und ein unterfahrbarer Waschtisch. Dazu kommen weitere Hilfsmittel, die Ihrem Angehörigen zusätzliche Sicherheit bieten. Darunter fallen Duschstühle, Badelifte sowie Wannen- bzw. Duscheinlagen.
Welche Maßnahmen und räumliche Veränderungen im Rahmen einer altersgerechten Badsanierung vorgenommen werden, hängen immer von den individuellen Bedürfnissen und Wünschen Ihres Angehörigen ab.
Die Kosten für eine altersgerechte Badsanierung liegen dabei zwischen 15.000 und 30.000 Euro. Eine Teilbadsanierung ist deutlich kostengünstiger und beginnt bereits bei 8.000 Euro.
Die anfallenden Kosten muss Ihr Angehöriger nicht allein tragen, verschiedene Leistungsträger bieten passende Förderungen und Zuschüsse zu einer altersgerechten Badsanierung.
Informieren Sie sich hier ausführlich über Zuschüsse für eine altersgerechte Badsanierung.
- Welche Zuschüsse gibt es für die altersgerechte Badsanierung?
- Kosten steuerlich absetzen
- Weitere Zuschüsse für die Eigenständigkeit in häuslicher Umgebung
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.
- Die Pflegekasse bezuschusst mit bis zu 4.000 Euro.
- Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen.
- Die KfW bezuschusst mit bis zu 6.250 Euro.
Welche Zuschüsse gibt es für die altersgerechte Badsanierung?
Das Badezimmer weist in den meisten Fällen zahlreiche Hürden auf, die Ihren Angehörigen bei einer Mobilitätseinschränkung an der täglichen Körperhygiene hindern können. Der Abbau dieser Barrieren ermöglicht Ihrem Angehörigen eine sichere und komfortable Körperpflege bis ins hohe Alter. Sollte Ihr Angehöriger auf Pflege angewiesen sein, erleichtert ein Umbau auch diese für Pflegekräfte oder pflegende Angehörige.
Menschen im fortschreitenden Alter wünschen sich ein selbst bestimmtes Leben im eigenen Zuhause. Bei entsprechenden körperlichen Einschränkungen kann ein Umbau zudem eine geeignete Alternative zum Umzug in ein Pflegeheim darstellen.
Zu den Elementen, die eine barrierefreie Körperhygiene Ihres Angehörigen gewährleisten, gehören zum einen Halte- und Stützgriffe. Diese können innerhalb der Dusche, neben der Toilette oder dem Waschbecken montiert werden. Sie eignen sich grundsätzlich an jeder Stelle im Badezimmer, an dem Ihr Angehöriger zusätzlichen Halt benötigt.
Weiterhin können dazu eine barrierefreie Dusche zählen. Eine ebenerdige Dusche empfiehlt sich, sodass kein erhöhtes Sturzrisiko gegeben ist. Meist bietet sich dabei der Umbau von einer Wanne zur Dusche an. Innerhalb der Dusche können verschiedene Hilfsmittel zum Einsatz kommen, die eine sichere Hygiene weiter befördern.
Soll die Badewanne für Ihren Angehöriger erhalten bleiben, gibt es auch hier Möglichkeiten, die Barrierefreiheit sicherzustellen. Dafür kann eine sogenannte Badewannentür angebracht werden, wodurch der Einstieg deutlich erleichtert wird. Zudem können weitere Hilfsmittel wie ein Badewannenlifter angebracht werden. Hierbei gibt es verschiedene Ausführungen und Modelle.
Auch die Toilette Ihres Angehörigen kann barrierefrei umgebaut werden und ein leichteres Hinsetzen und Aufstehen gewährleisten. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, die Toilette in gewünschter Höhe festzumontieren oder sie individuell über einen Motor verstellen zu können.
Die Kosten für eine komplette Badsanierung beginnen dabei bei 15.000 Euro. Möchten Sie jedoch nur kleine Änderungen vornehmen, liegen die Kosten entsprechend darunter. Planen Sie einen Umbau mit einem Anbieter und bedenken Sie alle Bedürfnisse Ihres Angehörigen, sodass Sie nicht mehrfach eine Sanierung planen müssen.
Gründe für eine altersgerechte Badsanierung gibt es viele, gleichzeitig gibt es auch eine Reihe von Zuschüssen und Förderungen, die Ihren Angehörigen bei den Kosten unterstützen. Dabei unterstützt die Pflegekasse, Krankenkasse, KfW-Bank sowie weitere regionale Förderprogramme. In einigen Fällen kann eine Badsanierung auch steuerlich abgesetzt werden. So können Personen mit und auch ohne Pflegegrad auf unterschiedliche Unterstützungen zurückgreifen.
Für die meisten Zuschüsse gilt dabei, dass ein Antrag vor einem Umbau gestellt werden muss. Die meisten Leistungsträger fordern vor einer Bewilligung Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern und Fotoaufnahmen des Badezimmers vor dem Umbau.
Sie möchten sich einen Gesamteindruck zum Thema altersgerechte Badsanierung verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.
Pflegekasse
Die Pflegekasse ist bei einem vorhandenen Pflegegrad die erste Anlaufstelle für Ihren Angehörigen. Dabei gewährt sie ab Pflegegrad 1 und bestehender Notwendigkeit, da die Eigenständigkeit oder die Pflege Ihres Angehörigen dadurch erleichtert wird, einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro. Der Zuschuss wird dabei für die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragt, wozu die altersgerechte Badsanierung zählen kann. Die restlichen Kosten werden von Ihrem Angehörigen selbst getragen.
Für eine Beantragung des Zuschusses bei der Pflegekasse sollten Sie Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern und Fotoaufnahmen des Bades vor dem Umbau mit dem Antrag verschicken. Im Anschluss wird entschieden, ob Ihr Angehöriger anspruchsberechtigt ist.
16.000 Euro Zuschuss möglich
Wohnen mehrere Personen mit einem anerkanntem Pflegegrad im Haushalt, lässt sich der Zuschuss mehrmals beantragen für eine Maßnahme. So ist ein Zuschuss von maximal 16.000 Euro möglich.
Nach der Sanierung reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein und Ihr Angehöriger erhält den Zuschuss. Der Zuschuss muss nicht zwingend vor einer Badsanierung eingereicht werden, es empfiehlt sich jedoch. Da ein Beweis für die Notwendigkeit im Nachhinein erbracht werden muss. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, hat Ihr Angehöriger die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.
Krankenkasse
Beim altersgerechten Umbauen bezuschusst die Pflegekasse die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Hilfsmittel für das Badezimmer Ihres Angehörigen zählen dabei nicht zu diesen Maßnahmen und werden damit auch nicht von der Pflegekasse bezuschusst. Hilfsmittel, wie ein Duschsitz, Badewannenlifter, Stütz- oder Haltegriffe und eine Toilettenerhöhung sollten separat behandelt werden, da für die Kostenübernahme die Krankenkasse zuständig ist. Es werden dabei nur die Kosten für Hilfsmittel übernommen, die im Hilfsmittelverzeichnis aufgelistet werden.
Für die Kostenübernahme muss der Arzt Ihres Angehörigen zunächst die Hilfsmittel verordnen und möglichst genau begründen, weshalb etwas für den umgebauten Wohnraum gebraucht wird. Im Anschluss können das Rezept sowie Kostenvoranschläge bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Hilfsmittel sollten, wenn möglich, erst nach der Genehmigung gekauft werden, so muss Ihr Angehöriger nicht in Vorkasse treten muss.
KfW
Entfallen Barrieren im Badezimmer, können Menschen in höherem Alter oder mit einer Behinderung dieses oft weiterhin eigenständig nutzen. Zudem kann ein Umbau die Pflege erleichtern.
Der Zuschuss der Pflegekasse für den Umbau zu einem barrierefreien Bad lässt sich mit den Fördermitteln der KfW nicht kombinieren. Sollte bei Ihrem Angehörigen kein Pflegegrad vorliegen, empfiehlt es sich einen Antrag für den Abbau von Barrieren im Badezimmer bei der KfW zu stellen.
Diese fördert mit dem Investitionszuschuss 455-B die Sanierung mit 10 bis 12,5 Prozent der Gesamtkosten und maximal 6.250 Euro. Die Förderung ist dabei unabhängig von Alter, Wohnort und Pflegebedürftigkeit. Ein Antrag kann erst dann gestellt werden, wenn die Kosten der Sanierung eine Höhe von 2.000 Euro überschreiten.
Fördermittel des KfW-Programms müssen zwingend vor einer Sanierung beantragt werden. Dabei werden zusätzlich zum ausgefüllten Antrag der staatlichen Förderung, Kostenvoranschläge sowie Fotoaufnahmen des Badezimmers vor dem Umbau benötigt. Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel vier bis acht Wochen.
Die Bezuschussung der KfW ist jedoch nur begrenzt verfügbar, sollte der Fördertopf für ein Kalenderjahr ausgeschöpft sein, ist eine Antragsstellung nicht mehr möglich. Über den aktuellen Stand der Förderung können Sie sich auf der KfW-Website informieren. Sollte der Antrag bewilligt werden, muss Ihr Angehöriger zu keinem Zeitpunkt die KfW-Förderung zurückzahlen.
Weiterhin hat Ihr Angehöriger unabhängig von den Fördermitteln die Möglichkeit einen zinsgünstigen Kredit für die altersgerechte Badsanierung aufzunehmen. So wie der Zuschuss richtet sich auch der Kredit an Menschen, die Barrieren im Wohnraum reduzieren möchten. Die Voraussetzungen für den Kredit sind die gleichen wie bei der Förderung. Sind diese erfüllt, kann ein Kredit bis zu 50.000 Euro bewilligt werden.
Soll eine altersgerechte Badsanierung mit einer Förderung oder einem Kredit der KfW finanziert werden, muss die Umsetzung von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Dabei gelten folgende Anforderungen nach DIN 18040-2 Barrierefreiheit:
Es muss eine Mindestgröße des Badezimmers von 1,80 Meter x 2,20 Meter gegeben sein, kann dies nicht eingehalten werden, muss vor dem Waschbecken, der Toilette und Dusche eine Bewegungsfläche von mindestens 90 Zentimeter Breite und 120 Zentimeter Tiefe vorhanden sein. Dabei dürfen sich die Bewegungsflächen nicht überschneiden und der Abstand zwischen diesen Objekten und der seitlichen Wand muss mindestens 25 Zentimeter betragen.
Weiterhin ist der Einbau oder das Vorhandensein einer ebenerdigen Dusche verpflichtend, maximal 20 Millimeter darf die Dusche tiefer liegen als der Boden im Bad. Das Waschbecken muss mindestens 48 Zentimeter tief sein und auf der für Ihren Angehörigen angebrachten Höhe montiert werden. Die Toilette muss entweder höhenverstellbar sein oder an den Bedarf Ihres Angehörigen angepasst sein.
Soll eine Badewanne bestehen bleiben, darf diese eine maximale Einstiegshöhe von 50 Zentimetern aufweisen, alternativ kann eine Badewannentür angebracht werden.
Auch für eine Förderung seitens der KfW müssen Fachbetriebe beauftragt werden, deren Leistungen über eine Rechnungsstellung erfolgen. Eigenleistungen oder jene von privaten Helfern werden von der KfW nicht gefördert.
Regionale Förderprogramme
Zu den Förderungen für einen barrierefreien Badumbau der KfW und dem Zuschuss der Pflegekasse kommen Förderprogramme zahlreicher Bundesländer, sowie kommunale Förderprogramme. Hierbei kann Ihr Angehöriger für die altersgerechte Badsanierung finanzielle Unterstützung beantragen.
Die Verfügbarkeit sowie die Höhe und Art der Förderung variiert dabei immer von Bundesland zu Bundesland. Welche Förderungen in Ihrem Bundesland zur Verfügung stehen, können Sie bei der entsprechenden Stadt- oder Gemeindeverwaltung sowie beim lokalen Wohnbauamt erfragen. Die Förderprogramme für barrierefreie Umbauten sind meist einkommensabhängig.
In Nordrhein-Westfalen beispielsweise greifen Wohnraumförderungsbestimmungen, in Bayern gibt es Zuschüsse im Rahmen eines Modernisierungsprogramms, Mecklenburg-Vorpommern fördert eine altersgerechte Badsanierung mit bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, die Stadt Mannheim übernimmt in der Regel zehn Prozent der anfallenden Kosten einer Badsanierung.
Bundesländer und Kommunen rufen immer wieder neue Förderprogramme ins Leben, daher lohnt es sich im entsprechenden Bundesland bei der zuständigen Stelle nachzufragen.
Sozialamt
Für die altersgerechte Badsanierung bleibt in den meisten Fällen ein Eigenanteil für Ihren Angehörigen über. Kann dieser nicht bezahlt werden, besteht die Möglichkeit, sich an das zuständige Sozialamt zu wenden. Das Sozialamt ist grundsätzlich nicht für die Übernahme der Kosten zuständig und fungiert immer nur nachrangig oder wenn der Eigenanteil eben nicht selbst finanziert werden kann.
Das Sozialamt setzt sich in der Regel mit der KfW sowie Kranken- und Pflegekasse in Verbindung, sodass eine übergreifende Finanzierung stattfindet. Es werden dabei lediglich die Kosten für dringend notwendige Sanierung übernommen und alle anderen Förderungen müssen mit ausgeschöpft werden.
Lehnen alle Leistungsträger die Finanzierung für eine altersgerechte Badsanierung ab, kann das Sozialamt unter Umständen die Kosten eingenständig übernehmen. Auch das Sozialamt verlangt verschiedene Kostenvoranschläge. Der Antrag muss vor Beginn der Sanierung gestellt werden. Da es sich bei einer möglichen Bewilligung um Sozialleistungen handelt, gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen. Dafür müssen die Einnahmen sowie das Vermögen Ihres Angehörigen vor dem Amt komplett offengelegt werden.
Kosten steuerlich absetzen
Altersgerecht Umbauen kann die Lebensqualität Ihres Angehörigen deutlich erhöhen. Die Kosten können mitunter finanziell belasten, dank Förderungen und Zuschüssen lässt sich der Eigenanteil deutlich reduzieren.
Der Eigenanteil kann unter Umständen als sogenannte außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Welchen Betrag Ihr Angehöriger letzten Endes absetzen kann, hängt vom Einkommen, Familienstand sowie der Anzahl der eigenen Kinder ab.
Neben den Materialkosten können auch die anfallenden Handwerkerkosten für die barrierefreie Badsanierung als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei gilt die Steuerersparnis von 20 Prozent auf das Einkommen, bei einem maximalen Betrag von 1.200 Euro. Bei einer anerkannten Schwerbehinderung steht Pflegebedürftigen außerdem ein Steuerfreibetrag zu.
Sprechen Sie hierzu am besten mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
Weitere Zuschüsse für die Eigenständigkeit in häuslicher Umgebung
Eine altersgerechte Badsanierung lässt sich durch eine Förderung oder einen Zuschuss verschiedener Leistungsträger finanzieren. Ziel eines Umbaus ist es, die Eigenständigkeit Ihres Angehörigen im eigenen Zuhause zu erhalten. Die Pflege- und Krankenkasse leistet eine Reihe weiterer Zuschüsse, um die Lebensqualität Ihres Angehörigen zu erhöhen.
Dazu gehören die sogenannten, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Diese meinen Hygieneprodukte für die Pflege, meist zur einmaligen Nutzung gedacht. Durch diese Pflegehilfsmittel wird die Einhaltung der Hygiene in der Pflege Ihres Angehörigen deutlich einfacher und sicherer. Zu diesen Pflegehilfsmitteln gehören Einmalhandschuhe, Mundschutze, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und ähnliches.
Die Pflegekasse bezuschusst diese mit einem Maximalbetrag von 40 Euro monatlich. Die benötigten Pflegemittel werden an den Bedarf Ihres Angehörigen angepasst, zusammengepackt und bei Wunsch direkt an Ihren Angehörigen versendet. Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad und dass Ihr Angehöriger in häuslicher Umgebung gepflegt oder versorgt wird.
Senioren, die ein erhöhtes Sturzrisiko haben oder unter einer chronischen Krankheit sowie Behinderung leiden, können von der Installation eines Hausnotrufs profitieren. Dieser besteht dabei aus einem Sender und Empfänger und wird am Körper Ihres Angehörigen angebracht, sodass dieser jederzeit um Hilfe rufen kann. Nach einem Knopfdruck wird Kontakt zu einer Notfallzentrale aufgenommen, diese können die Situation Ihres Angehörigen einschätzen und entsprechend reagieren.
Die Kosten für einen Hausnotruf hängen immer von Modell, Anbieter und gewünschten Zusatzleistungen ab. Die Installation kostet einmalig etwa zwischen 10 und 50 Euro, die Grundnutzungsgebühren liegen bei 20 bis 30 Euro monatlich. Die Pflegekasse bezuschusst die Grundnutzung mit einer monatlichen Pauschale von 25,50 Euro.
Weiterhin hat Ihr Angehöriger Anspruch seitens der Krankenkasse auf einen Stromkostenzuschuss für benötigte Hilfsmittel, die von einem Arzt verschrieben wurden. Wie hoch die Kostenübernahme ausfällt, hängt dabei von der entsprechenden Krankenkasse Ihres Angehörigen ab.
Ist die Mobilität Ihres Angehörigen eingeschränkt und stellen Treppen im eigenen Zuhause eine unüberwindbare Hürde dar, kann der Einbau eines Sitzlifts Abhilfe schaffen. Dieser fährt ohne zusätzlichen Kraftaufwand die Treppe hinauf und herunter. Die Kosten für einen Sitzlift beginnen bei 3.800 Euro für gerade Treppen und 8.000 Euro für kurvige Treppen.
Die Pflegekasse bezuschusst den Kauf und Einbau eines Sitzlifts mit bis zu 4.000 Euro, Voraussetzung dabei ist ein vorhandener Pflegegrad.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Ein altersgerechter Badumbau besteht aus verschiedenen Einzelmaßnahmen, die nach Bedarf als Teil- bzw. Komplettsanierung miteinander kombiniert werden.
Zu diesen Maßnahmen gehören der Einbau einer bodengleiche Dusche oder einer begehbaren Badewanne, eine höherhängende Toilette und einem verstellbaren Waschbecken. Für zusätzliche Sicherheit sorgen Hilfsmittel, wie Stütz- und Haltegriffe oder ein Duschstuhl.
Die Kosten einer altersgerechten Teilsanierung im Badezimmer Ihres Angehörigen beginnen bei 8.000 Euro.
Die Kosten einer kompletten Sanierung des Badezimmers Ihres Angehörigen liegen zwischen 15.000 und 30.000 Euro.
Für die Finanzierung einer altersgerechten Badsanierung kommen verschiedene Leistungsträger infrage. Besteht bei Ihrem Angehörigen ein anerkannter Pflegegrad, lässt sich ein Zuschuss der Pflegekasse für die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in Höhe von 4.000 Euro beantragen.
Weiterhin fördert die KfW den Umbau mit bis zu 6.250 Euro, sowie regionale Förderprogramme der Bundesländer.
Der Eigenanteil der Gesamtkosten für eine altersgerechte Badsanierung lassen sich unter Umständen als sogenannte außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
Unsere geschulten Berater beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema altersgerechte Badsanierung und geben Ihnen Tipps zu Zuschuss- und Fördermöglichkeiten. Auch beraten wir Sie gerne zu einem persönlichen Badkonzept und helfen Ihnen kostenfrei und unverbindlich dabei, den richtigen Anbieter zu finden.