Zuschüsse für den Umbau von Wanne zur Dusche
Zuschüsse schon beantragt?
Barrierefreiheit ist gerade im Badezimmer unverzichtbar. Sollte es Ihrem Angehörigen zunehmend schwerer fallen in die vorhandene Badewanne einzusteigen, um der Körperhygiene nachzugehen, kann der barrierefreie Umbau zur Dusche die Lösung sein. Auch für Pflegekräfte und pflegende Angehörige wird die häusliche Pflege mit einem Umbau deutlich leichter.
Dabei wird die alte Badewanne Ihres Angehörigen entfernt und an dieser Stelle eine neue Dusche eingebaut. Die Fliesen werden in den meisten Fällen nicht beschädigt, was einen Rückbau problemlos möglich macht.
Die Kosten für die Umbaumaßnahme muss Ihr Angehöriger nicht allein tragen, verschiedene Leistungsträger gewährleisten Zuschüsse, um einen Umbau zu finanzieren.
Informieren Sie sich hier ausführlich über Zuschüsse für den Wanne-zur-Dusche-Umbau.
- Welche Zuschüsse lassen sich für den Wanne-zur-Dusche-Umbau beantragen?
- Steuervorteile nutzen
- Hilfsmittel der Krankenkasse
- Weitere Zuschüsse der Leistungsträger
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.
- Die Pflegekasse bezuschusst den Umbau mit bis zu 4.000 Euro.
- Die KfW bezuschusst den Umbau mit bis zu 6.250 Euro.
- Die KfW vergibt einen zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung.
Welche Zuschüsse lassen sich für den Wanne-zur-Dusche-Umbau beantragen?
Besonders für Senioren mit einer körperlichen Einschränkung bietet der Umbau von einer Wanne zur Dusche viele Vorteile. Gleichzeitig kann dieser als nachhaltige Investition in das längerfristige selbständige Wohnen Ihres Angehörigen gesehen werden. Nach einem Umbau kann es Ihrem Angehörigen möglich sein, länger in den bekannten eigenen vier Wänden leben zu können, ein Umzug ins Pflegeheim kann so verhindert werden.
Der hohe Badewannenrand in Kombination mit Nässe kann das Sturzrisiko für Ihren Angehörigen deutlich erhöhen. Durch den Umbau zu einer ebenerdigen Dusche kann dieses Risiko minimiert werden.
Die Nutzung von weiteren Hilfsmitteln kann die Körperhygiene Ihres Angehörigen noch sicherer machen. Zu diesen Hilfsmitteln zählen beispielsweise Duschsitze, Haltegriffe und rollstuhlgerechte Armaturen.
Die Kosten des Umbaus sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Einfluss auf die tatsächlichen Gesamtkosten haben die Größe der alten Badewanne, das gewünschte Material und die Wahl, ob eine Restschwelle verbleiben soll oder nicht. Wünscht Ihr Angehöriger eine Dusche mit Restschwelle, beginnen die Kosten bei 4.000 Euro, für eine bodengleiche Dusche beginnen die Kosten in etwa bei 6.000 Euro.
Diese muss Ihr Angehöriger in den meisten Fällen jedoch nicht allein tragen, verschiedene Leistungsträger bieten Zuschüsse für den Umbau an, da dieser oft als förderfähige Maßnahme betrachtet wird. Durch die Nutzung von Zuschüssen kann der Umbau sogar kostenfrei für Ihren Angehörigen sein.
Die Hauptansprechpartner für die Beantragung eines Zuschusses sind meist die Pflegekasse oder die KfW. Welche Leistungsträger für Ihren Angehörigen infrage kommen, hängt hauptsächlich davon ab, ob Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad nachweisen kann.
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Pflegekasse
Der Umbau von einer Wanne zur Dusche kann für Ihren Angehörigen Freiheit und Selbstständigkeit bedeuten. Die Pflegekasse bezuschusst den Umbau im Rahmen der sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Die Bezuschussung ist nach § 40 SGB XI geregelt.
Anspruch auf den Zuschuss der Pflegekasse hat Ihr Angehöriger ab Pflegegrad 1. Weitere Voraussetzungen sind, dass ein Umbau die Pflege Ihres Angehörigen im eigenen Zuhause ermöglicht bzw. vereinfacht oder nachweislich seine Selbstständigkeit erhöht. Finanziert werden pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro.
Die Antragsstellung funktioniert einfach und formlos. Sie reichen dafür einen schriftlichen Antrag mit einer Beschreibung der geplanten Maßnahme sowie einer Begründung, Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern und Bildern der bestehenden Badewanne bei der Pflegekasse ein. Den Antrag selbst können Sie an Ihre Krankenkasse richten, da die Pflegekassen in Deutschland an die gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen sind.
Im besten Fall stellen Sie den Antrag, bevor mit Umbaumaßnahmen im Bad begonnen wird. Holen Sie sich unbedingt verschiedene Angebote und Kostenvoranschläge von verschiedenen Anbietern ein, um die Kosten bestmöglich vergleichen zu können.
Eine rückwirkende Auszahlung ist zwar prinzipiell möglich, der Nachweis einer Notwendigkeit gestaltet sich im Nachhinein jedoch deutlich schwieriger. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüft innerhalb eines Vor-Ort-Termins, ob der Zuschuss gewährleistet wird oder empfiehlt eine andere kostengünstigere Lösung, diese Option ist bei einer nachträglichen Beantragung nicht gegeben.
Erhält Ihr Angehöriger einen positiven Bescheid der Pflegekasse, können Sie in den Umbau im Bad in Auftrag geben bei einem entsprechenden Anbieter. Nach Abschluss des Umbaus reichen Sie die Rechnungen bei der Pflegekasse ein und erhalten den Zuschuss. Die Kosten werden bis zu 4.000 Euro übernommen. Liegen die Kosten darunter, die auf der Rechnung ausgewiesen sind, werden nur die geringeren Kosten übernommen, liegen sie darüber, muss Ihr Angehöriger die zusätzlichen Kosten selbst übernehmen.
Sollte der Antrag Ihres Angehörigen abgelehnt werden, hat er die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen einen Widerspruch einzulegen. Der negative Bescheid der Pflegekasse muss zwingend begründet werden. In einem Widerspruch können Sie auf diese Begründung intensiv eingehen. Hilfreich ist immer auch ein ärztliches Attest.
Zuschuss & Kredit der KfW
Eine weitere Möglichkeit den Umbau von Wanne zur Dusche zu finanzieren, ist der Zuschuss der KfW-Bank. Mit dem Programm 455-B “Barrierereduzierung – Investitionszuschuss” ist es auch Personen ohne anerkannten Pflegegrad möglich, einen Zuschuss für den Umbau zu erhalten.
Die Höhe der Förderung kann dabei bis zu 12,5 Prozent der Gesamtkosten, aber maximal 6.250 Euro betragen. Je Einzelmaßnahme beläuft sich die Bezuschussung auf zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Den KfW-Zuschuss kann Ihr Angehöriger jedoch nicht das ganze Jahr über beantragen, da die Mittel aus dem Bundeshaushalt stammen und begrenzt sind für ein Jahr. Meist sind diese aufgrund der hohen Nachfrage schon Mitte des Jahres ausgeschöpft, eine Beantragung ist in diesem Fall erst wieder im darauffolgenden Kalenderjahr möglich.
Die staatliche Förderung der KfW soll bauliche Umbaumaßnahmen unterstützen und damit nachhaltig Barrieren im Zuhause abbauen. Einen Antrag können Sie direkt bei der KfW-Bank stellen. Bedenken Sie hierbei, dass Sie den Zuschuss zwingend vor Beginn der Umbaumaßnahmen beantragen müssen. Eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich.
Die KfW-Förderung wird erst ab einer Investitionssumme von mindestens 2.000 Euro gewährleistet, diese Summe kommt beim Umbau von einer Wanne zur Dusche definitiv zustande.
Die Voraussetzungen für einen positiven Bescheid sind, dass Ihr Angehöriger Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses ist, jedoch maximal über zwei Wohneinheiten verfügt oder zur Miete lebt und der Eigentümer mit den Umbaumaßnahmen einverstanden ist.
Um nach dem Umbau auch den Zuschuss der KfW zu erhalten, muss dieser unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen abgelaufen sein. Zudem müssen die Rechnungen des Umbaus der KfW in Kopie vorliegen.
Weiterhin hat Ihr Angehöriger die Option, einen zinsgünstigen Kredit der KfW für den Umbau im Bad aufzunehmen. Das KfW-Programm 159 “Altersgerecht Umbauen” gewährleistet einen Förderkredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
Den Antrag stellen Sie nicht bei der KfW direkt, sondern bei einer Hausbank Ihrer Wahl. Der Kredit ist, anders als der Zuschuss der KfW, das ganze Jahr über verfügbar.
Voraussetzung für eine Bewilligung des Kredits ist, dass Ihr Angehöriger Eigentümer oder Vermieter der entsprechenden Immobilie sein muss. Lebt Ihr Angehöriger zur Miete, muss der Vermieter den Antrag für Ihren Angehörigen stellen.
Bei einem Umbau von der bestehenden Badewanne zur neuen Dusche sollten Sie vorrangig auf den Zuschuss der KfW oder der Pflegekasse zurückgreifen. Der Zuschuss der KfW ist jedoch nicht mit dem der Pflegekasse kombinierbar.
Sozialamt, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung
Neben der KfW und der Pflegekasse können sich unter Umständen auch die Rentenversicherung, Agentur für Arbeit sowie das Sozialamt am Ausbau einer bestehenden Badewanne und Einbau einer barrierefreien Dusche finanziell beteiligen.
Sollte Ihr Angehöriger bereits mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, kann er gegebenenfalls die sogenannte Wohnungshilfe erhalten. Diese ist eine finanzielle Leistung zur Gewährleistung einer barrierefreien Wohnung. Das Ziel dabei ist, dass trotz Einschränkungen weiterhin ein eigenständiges Leben im eigenen Zuhause geführt werden kann. Zudem die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.
Auch das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit können bei Notwendigkeit dazu verpflichtet sein, sich an den Kosten für einen Umbau zu beteiligen. Sollte der Umbau von Wanne zur Dusche medizinisch notwendig sein und keine ausreichenden Mittel stehen zur Verfügung, kann dieser Fall eintreten.
Aktuelle Bestimmungen und entsprechende Voraussetzungen erfragen Sie am besten bei den zuständigen Ämtern direkt.
Steuervorteile nutzen
Leidet Ihr Angehöriger unter einer körperlichen Einschränkung, steht ihm ein Steuerfreibetrag bzw. Behindertenpauschbetrag zu. Da Personen mit körperlicher und geistiger Einschränkung meist höhere finanzielle Aufwendungen haben, sollen diese auf möglichst unbürokratische Weise ausgeglichen werden.
Weiterhin kann der Eigenanteil für den Umbau der alten Wanne zur barrierearmen Dusche unter Umständen als „außergewöhnliche Belastung” von der Steuer abgesetzt werden. Mit der Steuererklärung ist zudem ein ärztliches Rezept einzureichen.
20 Prozent der Handwerkerkosten können außerdem steuerlich geltend gemacht werden, dies gilt von Kosten bis zu 6.000 Euro im Jahr. Somit kann Ihr Angehöriger maximal 1.200 Euro der Arbeitskosten zurückerhalten.
Für nähere Informationen wenden Sie sich am besten an das zuständige Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
Hilfsmittel der Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen Umbau von Wanne zur bodengleichen Dusche nicht, jedoch für sogenannte Hilfsmittel. Zu diesen Hilfsmitteln fürs Badezimmer gehören beispielsweise Haltegriffe, ein Dusch-Wc, Badewannenlifte oder Duschstühle.
Für eine Finanzierung seitens der Krankenkasse muss Ihr Angehöriger immer ein ärztliches Rezept vorlegen und die Kostenübernahme vor dem Kauf beantragen. Das Rezept muss die medizinische Notwendigkeit des benötigten Hilfsmittels beschreiben.
Bessere Chancen für eine Kostenübernahme
Umso detaillierter der Arzt Ihres Angehörigen die Gründe der Notwendigkeit für ein Hilfsmittel darlegt, desto wahrscheinlich ist auch eine Kostenübernahme der Krankenkasse.
Zudem hilft es immer, wenn Sie mit der zuständigen Krankenkasse vorab sprechen und die individuellen Voraussetzungen abklären.
Nicht jedes Hilfsmittel wird von den Krankenkassen übernommen. Das Hilfsmittel muss zwingend im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein und über eine entsprechende Nummer verfügen. Diese Nummer muss auf dem ärztlichen Rezept vermerkt sein. Die Krankenkasse schlägt Ihrem Angehörigen verschiedene Leistungspartner vor, mit denen sie Verträge haben. Dort können Sie sich Kostenvoranschläge einholen.
Die Kostenvoranschläge sowie die ärztliche Verordnung und ein formloses Anschreiben reichen Sie bei der Krankenkasse ein. Ab diesem Zeitpunkt hat die Krankenkasse Ihres Angehörigen drei Wochen Zeit, um eine Rückmeldung zugeben. Sollte der Medizinische Dienst der Krankenkassen zur zusätzlichen Prüfung eingeschaltet werden, verlängert sich die Frist der Krankenkasse auf fünf Wochen. Erfolg in dem Rahmen keine Rückmeldung seitens der Krankenkasse, gilt der Antrag Ihres Angehörigen als bewilligt.
Sollte Ihr Angehöriger einen negativen Bescheid von der Krankenkasse erhalten, hat er das Recht einen Widerspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich innerhalb von vier Wochen erfolgen.
Im Falle einer positiven Rückmeldung fällt für Ihren Angehörigen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent, jedoch maximal 10 Euro an. Auch diese Kosten können sich schnell summieren, daher darf die Zuzahlung nicht mehr als zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreiten. Zudem kann Ihr Angehöriger eine Befreiung der gesetzlichen Zuzahlung beantragen.
Nicht gelistet im Hilfsmittelverzeichnis sind beispielsweise Badewanneneinlagen, Duschmatten und Trittstufen, daher werden die Kosten für diese Anschaffung auch nicht von der Krankenkasse übernommen.
Unterschiede zu Pflegehilfsmitteln
Pflegehilfsmittel sind nicht gleichzusetzen mit Hilfsmitteln. Die Kosten für Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen, die Kosten für Hilfsmittel von der Krankenkasse. Für einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel muss Ihr Angehöriger demnach auch einen Pflegegrad nachweisen können.
Pflegehilfsmittel sind Produkte, welche die Hygiene Ihres Angehörigen sicher und einfach gestalten sollen. Zudem sind sie meist zur einmaligen Nutzung gedacht. Sie sind ebenfalls im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Anders als bei Hilfsmitteln benötigt Ihr Angehöriger kein ärztliches Rezept für eine Beantragung.
Die Pflegekasse bezuschusst Pflegehilfsmittel mit einem maximalen Betrag von 40 Euro monatlich. Die benötigten Produkte werden auf Wunsch individuell nach den Bedürfnissen Ihres Angehörigen zusammengepackt und direkt an ihn verschickt.
Weitere Zuschüsse der Leistungsträger
Ein barrierefreies Badezimmer kann die Lebensqualität Ihres Angehörigen deutlich erhöhen. Die Selbständigkeit kann beispielsweise durch einen Abbau der alten Badewanne und den Einbau einer neuen Dusche zurückerlangt werden. Sollte Ihr Angehöriger auf zusätzliche Pflege angewiesen sein, kann auch diese deutlich erleichtert werden.
Sollte Ihr Angehöriger nicht auf seine geliebte Badewanne verzichten wollen, gibt es Alternativen. Der Einbau einer Badewannentür ist solch eine Alternative und zudem kostengünstiger als der Einbau einer neuen Dusche. Standardisierte Badewannen haben einen Wannenrand von circa 60 Zentimetern, durch den Einbau einer Tür kann diese Hürde um die Hälfte reduziert werden. In einigen Fällen ist eine noch niedrigere Schwelle möglich.
Die Wanne muss bei dieser Maßnahme nicht ausgetauscht werden, sondern wird nur nachgerüstet. Die Kosten liegen hierbei zwischen 1.200 und 4.000 Euro.
Durch den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der Pflegekasse in Höhe von maximal 4.000 Euro, sind die Kosten damit komplett gedeckt. Für Ihren Angehörigen fällt in diesem Fall kein Eigenanteil an.
Auch die KfW unterstützt den Einbau einer Badewannentür mit bis zu 6.250 Euro, unabhängig von Pflegegrad und Alter.
Sollten in der Wohnung oder im Haus Ihres Angehörigen weitere Hindernisse seiner Selbständigkeit im Wege stehen, können Sie über weitere Maßnahmen nachdenken. Sollten Treppenstufen die freie Bewegung Ihres Angehörigen einschränken, kann der Einbau eines Sitzlifts die Lösung sein.
Dieser wird an einer Schiene befestigt und fährt diese hoch und runter. Ihr Angehöriger benötigt daher keinen zusätzlichen Kraftaufwand für die Nutzung im Alltag. Die Kosten unterscheiden sich sehr stark, je nach Länge und Form der Treppe. Die Kosten für gerade Treppen beginnen bei 3.800 Euro, die Kosten für kurvige Treppen bei 8.000 Euro.
Der Einbau eines Sitzlifts fällt ebenfalls unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse und wird gegebenenfalls mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst. Selbiges gilt für die Förderung der KfW in Höhe von maximal 6.250 Euro.
Um die allgemeine Sicherheit Ihres Angehörigen im eigenen Zuhause zu erhöhen, kann die Installation eines Hausnotrufs eine gute Lösung sein. Gerade für Senioren mit einem erhöhtem Sturzrisiko, chronischen Krankheiten oder einer Behinderung empfehlen Experten die Anschaffung. Per Knopfdruck kann Ihr Angehöriger so direkt um Hilfe rufen. Der Sender wird dabei am Körper getragen, wodurch in einem Notfall schnell reagiert werden kann.
Die Kosten für die Installation liegen einmalig zwischen 10 und 50 Euro. Die monatliche Grundnutzungsgebühr liegt circa zwischen 20 und 30 Euro. Die Pflegekasse zahlt eine monatliche Pauschale in Höhe von 25,50 Euro für die Nutzung.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Die Kosten für den Umbau hängen davon ab, ob eine Restschwelle an der Dusche bestehen bleiben soll oder nicht. Zudem beeinflussen den Preis die Größe der alten Badewanne und das gewünschte Material für die neue Dusche.
Bei einer verbleibenden Restschwelle beginnen die Kosten bei 4.000 Euro, für eine bodenebene Dusche beginnen die Kosten bei 6.000 Euro.
Hat Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad, kommt die Pflegekasse als Leistungsträger für den Umbau im Bad infrage. Mit den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse den Umbau mit bis zu 4.000 Euro.
Unabhängig von Alter und Pflegegrad bezuschusst die KfW-Bank den Umbau gegebenenfalls mit bis zu 6.250 Euro.
Senioren, die unter körperlichen Einschränkungen leiden, haben Anspruch auf einen Steuerfreibetrag. Zudem können Kosten für eine altersgerechte Badsanierung unter Umständen als „außergewöhnliche Belastung“ bei der Steuer geltend gemacht werden.
Die Krankenkasse übernimmt nicht die Kosten für eine Badsanierung oder eine Badteilsanierung. Die Kosten fürs Hilfsmittel werden jedoch von der Krankenkasse übernommen, wenn diese im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind und ein ärztliches Rezept vorliegt.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Die Kosten für Hilfsmittel übernimmt bei Vorlage eines ärztlichen Rezeptes die Krankenkasse.
Für die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln ist die Pflegekasse zuständig. Ein ärztliches Rezept wird nicht benötigt, jedoch ein anerkannter Pflegegrad.
Wir beraten Sie zu Zuschuss- und Fördermöglichkeiten. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen gerne kostenfrei und unverbindlich Anbieter in Ihrer Region, die den Umbau von Badewanne zur Dusche bei Ihrem Angehörigen durchführen.