Kurzzeitpflege-Anbieter in Baden-Württemberg
Eine sporadische Pflegeversorgung in einer stationären Einrichtung oder in der privaten häuslichen Umgebung, die eine Zeitdauer von vier Wochen im Kalenderjahr nicht übertrifft, wird generell als Kurzzeitpflege, beziehungsweise Verhinderungspflege bezeichnet. Kurzzeit- und Verhinderungspflege ist insbesondere auf pflegebedürftige Senioren abgestimmt, welche generell in der eigenen Wohnung betreut werden, so etwa durch Familienangehörige, eine 24-Stunden-Betreuung oder einen ambulanten Pflegedienst.
Ein Paradies für Pflegebedürftige - Das reizende Land Baden-Württemberg wartet bereits auf Sie
Baden-Württemberg begeistert mit seiner atemberaubenden Naturkulisse jeden Besucher und natürlich auch seine 10,577 Mio. Menschen. Um den Bewohnern und Gästen im Bundesland Baden-Württemberg alles zu bieten, was das Herz begehrt, gibt es in der Region ein hervorragendes Freizeitangebot und Institutionen, die dem körperlichen Wohlbefinden zugutekommen, wie beispielsweise Kirchen, Cafés, schöne Einkaufmöglichkeiten, Restaurants, sowie selbstverständlich auch Krankenhäuser. Im riesigen Bücherbestand der Universitätsbibliothek Stuttgart findet jeder Besucher ausreichend Lesestoff. Dabei kann man nicht nur Belletristik und Sachbücher ausleihen, sondern auch Magazine, CDs und Filme. Eines der originellsten Museen in der gesamten Region ist das Kunstmuseum in Stuttgart, welches Jung und Alt dazu willkommen heißt, seine vielen beeindruckenden Museumsstücke zu bestaunen.
Angehörige verhindert? Kurzzeit- oder Verhinderungspflege!
Alle die, die Pflege benötigen, sollten erwägen, eine Kurzzeitpflege in Baden-Württemberg zu beziehen. Das einmalige Land Baden-Württemberg eignet sich hierfür sehr gut. Bei sporadischer Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands von pflegebedürftigen Rentnern ist es auf jeden Fall passend, eine von diversen Institutionen für Kurzzeitpflege zu beanspruchen. Diese Einrichtungen existieren fast überall und sind beispielsweise spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtungen, von der Sozialstation eingerichtete Pflegewohnungen, oder Seniorenheime, die Gästebetten bereithalten. Verhinderungspflege findet in der eigenen Wohnung von pflegebedürftigen Menschen statt, sollten diese sporadisch auf Ersatz für versorgende Familienmitglieder angewiesen sein. Für diese Serviceleistung bewilligt die Pflegekasse einen Betrag von höchstenfalls 1470 € pro Kalenderjahr. Wer sich eingehender zu diesem Thema informieren möchte, dem empfiehlt sich das Aufsuchen der verantwortlichen Krankenkasse. Weiterhin ist noch beachtenswert, dass die Pflegekasse die Maximalsumme von 1550 Euro zur Finanzierung von Kurzzeitpflege pro Jahr, unabhängig von der Pflegestufe gewährleistet.
Kurzzeit- beziehungsweise Verhinderungspflege finden ganz ohne Mühe, dank unseren kompetenten Beratern
Manchmal lässt es sich für Pflegebedürftige leider nicht vermeiden, auf eine vorübergehende stellvertretende Pflege zurückzugreifen. Dafür gibt es in Baden-Württemberg und Umgebung 187 fachmännische Anbieter für Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. Selbstverständlich müssen sich sämtliche Betreiber von Pflegeeinrichtungen, egal ob öffentlich, frei oder privatrechtlich, festgelegten Inspektionen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung unterziehen, manche unterziehen sich sogar ungezwungenen Prüfungen durch unabhängige Zertifizierungsstellen. Es ist natürlich ebenso selbstverständlich, dass sämtliche Träger, wie zum Beispiel Pro Seniore oder ProCurand, um ein paar bedeutendere zu erwähnen, mit kompetentem Fachpersonal arbeiten. Für Senioren, die auf der Suche nach einem Platz für das Alter sind, stellt sich die Frage nach dem Träger grundsätzlich somit nicht. Das Augenmerk bei einigen Einrichtungen für Kurzzeitpflege liegt vor allem bei der Sicherstellung einer "Wohlfühlatmosphäre" für Pflegebedürftige mit beispielsweise einer Alzheimer. Für das kompetente Pflegepersonal ist die Förderung der Pflegebedürftigen bei deren unterschiedlichsten Tätigkeiten eine Selbstverständlichkeit. Wer bei der Wahl der optimalen Einrichtung unentschlossen ist, erreicht unter 06131/49 32 042 zu jeder Zeit einen hilfreichen beratenden Mitarbeiter der Pflegehilfe, der oder die Ihnen bei sämtlichen Komplikationen zur Seite steht. Dabei ist es ganz egal, ob Sie Fragen zur Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, zu Seniorenheimen oder Seniorenresidenzen haben.