Kurzzeitpflege-Anbieter in Bad Liebenstein
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Bad Liebenstein können für bis zu 28 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden. Hierbei dürfen aber maximale Kosten von bis zu 1.550,- Euro nicht überschritten werden. Eine sporadische Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes, sowie die Verhinderung von versorgenden Verwandten wegen einer Erkrankung oder einer Urlaubsreise, sind Probleme, zu welchen Kurzzeit- und Verhinderungspflege eine optimale Lösung für pflegebedürftige Menschen bieten.
Das tolle Bad Liebenstein garantiert Pflegebedürftigen erstklassige Lebensqualität
Die sehenswerte Ortschaft Bad Liebenstein bietet seinen 3.983 Bewohnern auf insgesamt 16,40 km² Fläche viele interessante Möglichkeiten auf kultureller oder historischer Ebene. Bekannt ist Bad Liebenstein nicht zuletzt dank seiner kulturellen Vielfalt. Besonders köstlich und bekömmlich werden die Menüs in dem Restaurant "Chausseehaus Zur Einnahme" zubereitet. Tagtäglich ist dieses Gastlokal aus gutem Grund bestens besucht, und wer einmal hier einkehrt, will im Anschluss wahrscheinlich nirgendwo anders mehr dinieren. Ein beachtliches Wahrzeichen ist die "Klosterkirche", die jederzeit für interessierte Besucher geöffnet ist und neben den gewohnten Andachten auch Rundgänge offeriert.
Wenn die Zeit knapp ist - Eine Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege in Bad Liebenstein
Die bildschöne Stadt Bad Liebenstein hat viele Qualitäten zu bieten, und ist somit ein herrlicher Standort, um den Lebensherbst zu verleben. Für die eigentlich pflegende Person wird, für den Zeitraum der Beanspruchung einer Kurzzeitpflege, die als vorübergehende Leistung der Pflegeversicherung oder des verantwortlichen Sozialhilfeträgers maximal vier Wochen im Jahr möglich ist, die Zahlung von Rentenversicherungsabgaben unterbrochen. Für höchstens 4 Wochen jährlich bezahlt die Pflegeversicherung eine Verhinderungspflege für Pflegebedürftige und gewährt dabei höchstens 1.550 Euro. Unwichtig ist es dabei, wer die Verhinderungspflege ausführt. So können zum Beispiel auch Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn oder selbstredend auch Pflegedienste diese Aufgabe übernehmen, insofern der Mindestzeitraum der für eine Verhinderungspflege notwendigen Pflegezeit von einem halben Jahr erfüllt ist. Viele der versorgenden Familienangehörigen sind bezüglich Kurzzeitpflege nicht ausreichend aufgeklärt. So haben beispielsweise im Jahre 2010 von ca. 1,6 Millionen Angehörigen nur rund 16500 dieses Recht zur Geltung gebracht. Eine Verhinderungspflege haben lediglich circa 34.000 der insgesamt 1,6 Millionen betreuenden Angehörigen in der BRD im Jahr 2010 genutzt.
Dank unserer Hilfe die passende Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege finden
Angesichts der wachsenden Nachfrage, bestehen in Bad Liebenstein und in der Region nunmehr drei fachmännische Anbieter für Kurzzeitpflege beziehungsweise Verhinderungspflege, welche Sie natürlich auch auf unserer Internetpräsenz entnehmen können. Was es wichtiges über Betreiber von Pflegeeinrichtungen zu wissen gibt, sind in erster Linie die Kontraste betreffend der Strukturen zwischen öffentlich-rechtlichen (Städte oder Länder), privatgewerblichen (die Kursana) und freien Trägern (die Arbeiterwohlfahrt). Öffentliche Träger sind prinzipiell einer Behörde untergeordnet, während freie Träger zum Beispiel uneigennützige Organisationen sind, die vom Bund subventioniert werden. Ganz im Kontrast dazu stehen privatrechtliche Betreiber, wie beispielshalber regionale oder auch bekannte Unternehmen, denen es erlaubt ist, Gewinn zu erwirtschaften. In ganz Deutschland besteht eine riesige Fülle an Einrichtungen für Kurzzeitpflege, von denen sich diverse auf besondere Leiden von älteren Menschen spezialisiert haben, so gibt es etwa Institutionen, welche sich vorrangig um Menschen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen bemühen. Wer bei der Auswahl der optimalen Institution unsicher ist, erreicht unter der Telefonnummer 06131/49 32 042 zu jeder Zeit einen sachverständigen beratenden Mitarbeiter der Pflegehilfe, der oder die Ihnen bei sämtlichen Komplikationen zur Seite steht. Dabei ist es ganz egal ob Sie Fragen zu Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Altenpflegeheimen oder Seniorenresidenzen haben.