Treppenlift-Anbieter in Arensdorf
Ein Treppenlifter kann für die persönliche Wohnumgebung angeschafft werden und ist im Stande, verschiedene Anstiege und Kurven zu fahren. So können also Absätze und Aufstiege bewältigt und der Lebensherbst mit der notwendigen Mobilität verbracht werden.
Ziehen Sie Ihren Vorteil aus der Vielfalt der attraktiven Stadt Arensdorf
Innerhalb von Arensdorf in Sachsen-Anhalt erstrecken sich auf einer Gesamtfläche von 6,58 km² viele Kulturangebote zur Freizeitgestaltung. Ebenso laden freundliche Restaurants und Cafes die 473 Einwohner zu einem angenehmen Aufenthalt ein. In Arensdorf findet sich für jeden Geschmack, angesichts der beeindruckenden kulturellen Auswahl, exakt das passende Angebot an Freizeitmöglichkeiten. Das Kaffeehaus "Internet Cafe" ist mit köstlichen Getränken, aufmerksamen Bedienungen, bezahlbaren Preisen und insbesondere einem einzigartigen Flair, eine sehr freundliche Adresse in Arensdorf. "Rathaus" ist eine der außergewöhnlichsten Sehenswürdigkeiten und sollte somit bei einem Aufenthalt in Arensdorf auf jeden Fall besucht werden.
Vereinfachen Sie sich den Alltag mittels einem Treppenlift
Mit all ihren Vorteilen und angenehmen Pflegeangeboten, ist die Stadt Arensdorf ein netter Standort für den Lebensherbst. Treppenschrägaufzüge, Plattformschrägaufzüge, Treppensteiger, oder Senkrechtlifte, sind Beispiele für die bekanntesten Liftsysteme. Von sämtlichen Liftsystemen ist der Treppenlifter der, welcher am meisten Verwendung findet. Differenziert wird beim Treppenlift zwischen einem Sitzlift und einem Stehlift. Im Unterschied zum Sitzlift, verfügt der Stehlift nicht über eine Sitzfläche und Arm- und Rückenlehnen, stattdessen über eine Plattform und Haltegriffe. Ein Plattformlift verfügt über eine Plattform, die groß genug ist, um eine Person inklusive Rollstuhl zu transportieren. Gleich der Funktionsweise des Treppenschrägaufzugs, fährt dieser an einer Führungsschiene rauf und runter. Die Sicherung des Rollstuhls funktioniert über Abrollsicherungen und Klappschranken.
Die Pflegehilfe ist der optimale Partner für Treppenlifte
Pflegebedürftige mit Pflegestufe haben ein Anrecht auf Übernahme eines Teils der Gesamtkosten für ein Liftsystem. Die Selbstbeteiligung liegt bei 10 Prozent der Kosten, darf jedoch 50% der Monatseinnahmen nicht übersteigen und fällt weg, falls kein eigenes Einkommen erwirtschaftet wird. Über das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, wie auch die Maschinenverordnung, wird garantiert, dass Treppenschrägaufzüge in Deutschland einigen Sicherheitsanforderungen genügen. Unter der Rufnummer 06131/49 32 042, bieten Ihnen die fachkundigen und freundlichen Mitarbeiter der Pflegehilfe, zur Thematik Treppenlifter, eine unentgeltliche Konsultation.