Ambulante Pflegedienste Kosten
Wie viel kostet ein ambulanter Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie bei der häuslichen Pflege Ihres Angehörigen. Dieser übernimmt Aufgaben betreffend körperbezogener Pflegemaßnahmen und der häuslichen Krankenpflege – je nach Pflegebedarf. Hierbei können Pflegedienste die Pflege Ihres Angehörigen vollständig übernehmen oder mit Ihnen oder einer Betreuungskraft zusammenarbeiten.
Bei der Beauftragung der ambulanten Pflege entstehen entsprechende Kosten – die Frage nach der Höhe dieser Kosten ist nicht einfach zu beantworten, da sie von verschiedenen Faktoren abhängig sind.
Informieren Sie sich hier ausführlich über mögliche Kosten für einen ambulanten Pflegedienst anhand von Beispielrechnungen und über mögliche weitere Zuschüsse für die häusliche Pflege.
- Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst?
- Durch Zuschüsse in der häuslichen Pflege sparen
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.
- Die Leistungen werden individuell festgelegt.
- Anbieter verhandeln die Kosten mit der Pflegekasse.
- Über Pflegesachleistungen können die Kosten gedeckt werden.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst?
Ein ambulanter Pflegedienst kann dafür sorgen, dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger länger im eigenen zu Hause leben und damit im gewohnten Umfeld altern kann. Oft herrscht jedoch Unsicherheit und Unklarheit über die Kosten, die hierbei entstehen. Diese, hängen von Leistungskomplexen ab, welche mit entsprechenden Punkten berechnet werden. Leistungen und zugeordnete Punkte unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.
Weiterhin verhandelt der ambulante Pflegedienst individuell mit der entsprechend zuständigen Pflegekasse über Werte in Euro dieser Leistungen, wodurch sich die Kosten weiter unterscheiden. Hierbei werden sogenannte Vergütungsvereinbarungen getroffen. Die ambulanten Pflegedienste müssen sich anschließend an die vereinbarten Preise halten und dürfen Ihnen oder Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen nicht mehr abrechnen.
Tragen Sie die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst komplett selbst, weil beispielsweise kein Pflegegrad vorliegt, werden die Kosten mit Ihnen und einem Pflegedienst innerhalb eines privatrechtlichen Vertrages abgeschlossen – hierbei legen die Pflegedienste die Preise fest. Da die Preise und Leistungen von Pflegedienst zu Pflegedienst abweichen, sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge einholen.
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Die Kosten sind von Punktwerten der Bundesländer abhängig
Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes sind im Leistungskatalog der Bundesländer geregelt. Jede Leistung hat dabei eine entsprechende Punktzahl. Der Wert in Euro dieser Punktzahl bestimmt letzten Endes die Kosten. Jedes Bundesland hat einen eigenen Leistungskatalog und eigene Rahmenverträge, diese werden mit den ambulanten Pflegediensten abgeschlossen.
Die Pflegedienste orientieren sich an diesen Punktwerten des Leistungskatalogs – im Anschluss handeln die Pflegedienste mit den zuständigen Pflegekassen einen Punktwert in Euro aus. Daher ist es auch möglich, dass zwei ambulante Pflegedienste im selben Bundesland unterschiedlich viel kosten.
Insgesamt können die Kosten der ambulanten Pflege also sehr unterschiedlich ausfallen. Ein weiterer Punkt, der die Angelegenheit kompliziert macht, ist, dass die einzelnen Leistungskomplexe bundesländerübergreifend unterschiedlich benannt sind und zudem nicht immer identische Maßnahmen meinen.
Sie sollten sich also die Leistungen innerhalb Ihres Bundeslandes genau anschauen und entsprechende Bedürfnisse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen vorab mit dem Pflegedienst besprechen. Gesagt werden kann, je höher der Pflegeaufwand bei Ihrem Angehörigen ist, desto mehr Leistungen werden benötigt und die Kosten fallen entsprechend höher aus.
Die Höhe der Punkte errechnet sich aus der Anzahl der zu erbringenden Stunden, die Ihr pflegebedürftiger Angehöriger benötigt sowie zusätzliche Faktoren, wie die Anreise der Pflegekraft. Weiterhin ist in manchen Bundesländern eine alternative Abrechnung nach entsprechenden Arbeitszeiten sowie eine Unterscheidung der Kosten nach jeweiliger Qualifizierung einer Pflegekraft möglich.
Beispielrechnungen für Kosten eines Pflegedienstes
Da sich die Kosten für die ambulante Pflege stark unterscheiden, abhängig von Wohnort Ihres Angehörigen und des entsprechenden Pflegedienstes, ist die Einschätzung der Kosten meist schwer.
Die folgenden Kostenbeispiele sollen Aufstellung der Kosten verdeutlichen – diese dienen nur zur Veranschaulichung und entsprechen nicht der Realität. Mögliche Zuschüsse über das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen wurden in diesen Rechnungen nicht berücksichtigt, wodurch der tatsächliche Eigenanteil der Kosten für die ambulante Pflege mehrheitlich unter dem ermittelten Betrag liegt.
Beispiel 1: Frau Schneiders pflegebedürftiger Vater benötigt Unterstützung im Pflegealltag. Hierfür beauftragt Frau Schneider einen ambulanten Pflegedienst, der ihren Vater täglich betreut.
Die Unterstützung umfasst fünfmal pro Woche die Teilwaschung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme sowie zweimal pro Woche das Aufräumen und Reinigen der Wohnung. Am Wochenende übernimmt Frau Schneider die Pflege ihrer Mutter. Für die Leistungen der ambulanten Pflege berechnet der Pflegedienst die folgenden Punkte:
Teilwaschung: 1.140 Punkte
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme: 1.300 Punkte
Das Aufräumen und Reinigen der Wohnung: 1.080 Punkte
Beispiel 2: Herr Martins Mutter benötigt ebenfalls pflegerische Hilfe in seinem Alltag, da Herr Martin sich an zwei Tagen in der Woche nicht selbst um seinen Vater kümmern kann.
Daher beauftragt Herr Martin einen ambulanten Pflegedienst. Die Unterstützung umfasst zweimal die Woche Teilwaschung und die Mobilisation. Für die Leistungen der ambulanten Pflege berechnet der Pflegedienst die folgenden Punkte:
Teilwaschung: 456 Punkte
Mobilisation: 374 Punkte
Beispiel 3: Die Mutter von Frau Müller braucht sehr viel Unterstützung im Alltag. Frau Müller kann die Betreuung und Versorgung nicht komplett selbstständig gewährleisten und beauftragt daher einen ambulanten Pflegedienst.
Die pflegerische Unterstützung umfasst viermal pro Woche Ganzwaschung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, die Zubereitung von warmen Speisen sowie dreimal die Woche Mobilisation und einmal die Woche Einkaufen. Für die Leistungen der ambulanten Pflege berechnet der Pflegedienst die folgenden Punkte:
Ganzwaschung: 1.704 Punkte
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme: 1.040 Punkte
Zubereitung von warmen Speisen: 600 Punkte
Mobilisation: 561 Punkte
Einkaufen: 150 Punkte
Person | Punktewert pro Woche | Punktewert pro Monat | Ausgemachter Punktewert in Euro | Kosten pro Monat |
---|---|---|---|---|
Frau Schneider | 3.520 Punkte | 14.080 Punkte | 0,06 Euro | 844,80 Euro |
Herr Martin | 830 Punkte | 3.320 Punkte | 0,04 Euro | 132,80 Euro |
Frau Müller | 4.055 Punkte | 16.220 Punkte | 0,08 Euro | 1.297,60 Euro |
Durch Zuschüsse in der häuslichen Pflege sparen
Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst können sehr unterschiedlich ausfallen, je nach Bundesland, Pflegedienst und Unterstützungsbedarf Ihres Angehörigen. In vielen Fällen müssen Sie die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst jedoch nicht allein tragen. Welcher Leistungsträger für Sie und die Kostenübernahme zuständig ist, bestimmen verschiedene Faktoren.
Hat Ihr Angehöriger einen anerkannten Pflegegrad, übernimmt die Pflegeversicherungen mit Pflegesachleistungen einen Teil der Kosten. Einen Anspruch auf monatliche Leistungen der Pflegeversicherung in Form von Pflegesachleistungen hat Ihr Angehöriger ab Pflegegrad 2. Die Höhe der Leistung steigt entsprechend mit der Höhe des Pflegegrades. Um diesen Zuschuss nutzen zu können, müssen Sie diesen bei der Pflegekasse beantragen – vorausgesetzt, Ihr Angehöriger wird in seinem häuslichen Umfeld gepflegt. Pflegesachleistungen werden nicht an Ihren Angehörigen ausbezahlt, sondern direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Pflegegrad | Pflegesachleistung |
---|---|
Pflegegrad 1 | |
Pflegegrad 2 | 761 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.432 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.778 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.200 Euro |
Sollten die entstandenen Kosten über die Pflegesachleistungen hinaus gehen, müssen Sie oder Ihr Angehöriger diese selbst zahlen, sprechen Sie daher vorher mit dem entsprechenden Pflegedienst die genauen Kosten ab.
Sind die Kosten jedoch niedriger, kann bei der Pflegekasse eine sogenannte Kombinationsleistung beantragt werden. Hierbei werden Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert – dies ist ab Pflegegrad 2 möglich. Bei der Bewilligung der Kombinationspflege wird das Pflegegeld entsprechend prozentual verringert, gemessen an den verwendeten Pflegesachleisten. Benötigt Ihr Angehöriger beispielsweise nur 60 Prozent der Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst, erhält er noch 40 Prozent des Pflegegeldes – Voraussetzung ist, dass Rechnungen des ambulanten Pflegedienstes bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Bereits ab Pflegegrad 1 steht Ihrem Angehörigen der sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zu. Hat Ihr Angehöriger jedoch einen anerkannten Pflegegrad 2–5 darf dieser Zuschuss nicht für körperbezogene Maßnahmen verwendet werden, sondern dient grundsätzlich als Entlastung für pflegende Angehörige. Dieser Zuschuss kann für haushaltsbezogene Leistungen, wie beispielsweise für eine Haushaltshilfe, verwendet werden. Da Personen mit Pflegegrad 1 jedoch keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen haben, dürfen Sie diesen Betrag für die Grundpflege nutzen, demnach auch für Tätigkeiten des ambulanten Pflegedienstes.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Eigenanteil steuerlich geltend zu machen. Hierbei können Sie den Eigenanteil als sogenannte außergewöhnliche Belastung absetzen – Voraussetzung ist ein vorhandener Pflegegrad bei Ihrem Angehörigen, zudem dass der Betrag die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschreitet. Eine weitere Option kann sein, dass Sie die Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistung absetzen – hier können bis zu maximal 4.000 Euro jährlich geltend gemacht werden.
Zudem ist die Kostenübernahme der Krankenkasse in gewissen Fällen möglich. Ein Arzt kann die sogenannte häusliche Krankenpflege verschreiben, beispielsweise nach einer Operation oder einer Krankheit. In diesem Fall kommt die Krankenkasse für die Kosten auf. Eine typische Tätigkeit der häuslichen Krankenpflege ist die Wundversorgung nach einer Operation.
Die Abrechnung über die Krankenkasse nach Verschreibung der häuslichen Pflege ist unabhängig von einem anerkannten Pflegegrad. Diese häusliche Krankenpflege kann sowohl zeitlich begrenzt als auch dauerhaft vom Arzt verschrieben sein. Bei einer Übernahme der Kosten seitens der Krankenkasse liegt lediglich die gesetzliche Zuzahlung bei Ihnen und Ihrem Angehörigen. Bei einem anerkannten Pflegegrad bleiben hierbei die Pflegeleistungen unberührt.
Sollten Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst zu bezahlen, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Hierbei kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Dabei wird das Vermögen sowie bereits genutzte Leistungen aus Unfall- und Pflegeversicherungen geprüft. Bei einer Bewilligung werden sämtliche Kosten übernommen.
Selbständiger durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Ein ambulanter Pflegedienst kann Ihrem Angehörigen bei der Körperpflege und Haushaltsführung unterstützen sowie die medizinische Versorgung übernehmen. Durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Angehöriger selbständiger ist, daher weniger Betreuung und Versorgung benötigt und somit die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst niedriger ausfallen können. Diese Möglichkeit hängt selbstverständlich vom gesundheitlichen Zustand Ihres Angehörigen ab.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sorgen dafür, dass das Zuhause Ihres Angehörigen altersgerecht ausgestattet und angepasst wird, sodass dieser barrierefrei leben kann. Diese Umbauten können einfache Maßnahmen, wie das Anbringen von Haltegriffen im Badezimmer oder der Abbau von Türschwellen meinen, aber auch komplexe Maßnahmen, die in die Bausubstanz eingehen. Durchgeführt werden können diese im gesamten Wohn- und Außenbereich.
Meist ist ein Treppenhaus eine große Hürde für pflegebedürftige Personen und schränkt eine Selbständigkeit enorm ein, zudem ist die Angst vor einem Sturz jederzeit präsent. Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Treppenlift für Ihren Angehörigen einbauen zu lassen. Auch das Badezimmer ist vor einer Maßnahme oft nicht barrierefrei gestaltet und kann Ihren Angehörigen in seiner Selbständigkeit sehr einschränken. Eine Möglichkeit ist es, eine Badewanne zu einer Dusche umbauen zu lassen, um für eine sichere und vor allem selbständige Körperpflege Ihres Angehörigen zu sorgen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, entsprechende Maßnahmen im Haus oder der Wohnung Ihres Angehörigen vorzunehmen. Es geht vor allem darum, dass Maßnahmen finanziert werden, die an die Bedürfnisse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen angepasst sind und die ein langfristiges barrierefreies Leben im eigene Zuhause für Ihren Angehörigen möglich machen.
Die Voraussetzung, um einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhalten, ist ein vorhandener anerkannter Pflegegrad sowie die Pflege im häuslichen Umfeld. Ein Zuschuss von maximal 4.000 Euro kann gewährleistet werden – ab Pflegegrad 1.
Den Antrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Sie direkt bei der Pflegekasse einreichen. Vor einer Bewilligung wird die Notwendigkeit der Maßnahmen und die Erfüllung der Voraussetzungen geprüft. Stellen Sie den Antrag am besten vor Beginn eines Umbaus, so können Sie den Erhalt sicherstellen. Eine rückwirkende Beantragung für den Zuschuss ist zwar möglich, gestaltet sich jedoch oft weitaus komplizierter.
Sonderregelung bei Wohngemeinschaften
Leben mehrere Personen mit einem anerkannten Pflegegrad in häuslicher Gemeinschaft, wie es bei Eheleuten oder privaten Senioren-WGs vorkommt, kann der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mehrfach bewilligt werden.
Die Grenze liegt bei maximal vier Personen innerhalb einer Gemeinschaft – somit liegt der maximale Zuschuss pro Hausgemeinschaft bei 16.000 Euro.
Wie werden die Kosten der ambulanten Pflege abgerechnet?
Bei der Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes entstehen je nach Leistungsumfang und Wohnort Ihres Angehörigen einige Kosten für Pflege und Betreuung. Ist die Pflegeversicherung für die Übernahme der Kosten zuständig, rechnet der ambulante Pflegedienst diese direkt mit der Pflegekasse ab. Da Pflegedienst und Pflegekasse zusammenarbeiten. Sie müssen also keine Vorauszahlung leisten.
Bezieht Ihr Angehöriger hingegen die Kombinationsleistung, wird das Pflegegeld erst dann abgerechnet, wenn Pflegekasse und Pflegedienst Kosten und Leistungen abgerechnet haben – die rückwirkende Zahlung des Pflegegeldes kann also mitunter einige Zeit dauern.
Nimmt Ihr Angehöriger ausschließlich Pflegegeld in Anspruch, wird dieses zu Beginn jeden Monats direkt auf das Konto Ihres Angehörigen überwiesen. Die Kosten, die Pflegesachleistungen überschreiten, werden direkt mit Ihnen oder Ihrem Angehörigen abgerechnet. Sollten Ihnen Zahlungen auffallen, die nicht vertraglich festgehalten sind, sollten Sie dies unverzüglich an die Pflegekasse melden.
Transparenz muss stets gegeben sein
Nur zugelassene Pflegedienste können entsprechende Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen. Alle zu erbringen Leistungen werden konkret besprochen und vertraglich festgelegt.
Erst nachdem Sie einen Kostenvoranschlag erhalten haben, kommt es zu einem Vertragsabschluss. Somit können Sie entsprechende Zuschüsse und entstehende Kosten genaustens einplanen.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Der ambulante Pflegedienst unterstützt Ihren pflegebedürftigen Angehörigen bei der häuslichen Pflege. Die Pflegeleistungen einer ambulanten Pflegekraft reichen von der Grundpflege und Unterstützung im Haushalt bis zur medizinischen Behandlungspflege.
Die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes sind sehr umfangreich und unterscheiden sich von den Maßnahmen auch von Bundesland zu Bundesland. Leistungen für Pflegebedürftige können die medizinische Versorgung, Grundpflege sowie die Unterstützung im Haushalt Ihres Angehörigen meinen.
Oft bieten Pflegedienste zudem eine Beratung für pflegende Angehörige an, sodass diese bestens geschult und informiert sind.
Die Kosten für einen Pflegedienst fallen sehr unterschiedlich aus, je nachdem, in welchem Bundesland Sie einen Anbieter für Ihren Angehörigen beauftragen.
Es wird mit einem Punktwertesystem gearbeitet – Pflegedienst und Pflegekasse legen den Wert der entsprechenden Punkte in Euro fest.
Um die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst zu reduzieren oder sogar ganz zudecken, hat Ihr Angehöriger die Möglichkeit ab Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen oder Pflegegeld der Pflegekasse zu beantragen sowie eine Kombinationsleistung beider zu nutzen.
Ab Pflegegrad 1 besteht die Möglichkeit, den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich zu beantragen.
Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst können über die Pflegesachleistungen der Pflegekasse abgerechnet werden – hierfür muss der Pflegedienst allerdings über eine Zulassung von der Pflegekasse verfügen und Ihr Angehöriger muss einen Pflegegrad von 2 bis 5 nachweisen können. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können ambulante Pflegesachleistungen zwischen 689 Euro und 1.995 Euro genutzt werden.
Bekommt Ihr Angehöriger von einem Arzt die sogenannte häusliche Krankenpflege nach einer Operation oder Krankheit verschrieben, kann diese ebenfalls ein ambulanter Pflegedienst erfüllen. Die Kosten trägt in diesen Fällen die Krankenkasse.
Es kann vorkommen, dass die Kosten für den ambulanten Pflegedienst von Ihnen oder Ihrem Angehörigen selbst getragen werden müssen. Dies kann der Fall sein, wenn die in Anspruch genommen Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes den maximalen Zuschussbetrag der Pflegesachleistungen überschreiten.
Sind die Kosten für die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes geringer als die möglichen bewilligten Pflegesachleistungen, haben Sie die Möglichkeit eine sogenannte Kombinationsleistung zu beantragen. Dabei werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen miteinander kombiniert. Das Pflegegeld wird entsprechend prozentual verringert, gemessen an den verwendeten Pflegesachleistungen.
Ist die Pflegeversicherung für die Übernahme der Kosten zuständig, rechnet diese direkt mit dem ambulanten Pflegedienst ab. In diesem Fall müssen Sie keine Vorauszahlungen leisten.
Bei der Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen, wird das Pflegegeld erst dann auf das Konto Ihres Angehörigen überwiesen, wenn die Kosten des ambulanten Pflegedienstes mit der Pflegekasse abgerechnet sind. Erhält Ihr Angehöriger nur Pflegegeld, wird dieses direkt zu Beginn des Monats auf das entsprechende Konto überwiesen.
Eine gute Alternative oder als Ergänzung zur ambulanten Pflege kann die Seniorenbetreuung sowie die 24 Stunden Pflege genannt werden. Beide können jedoch nicht die medizinische Versorgung Ihres Angehörigen übernehmen.
Mit unseren geschulten Beratern beantworten wir gerne Ihre Fragen und vermitteln Ihnen kostenfrei und unverbindlich Angebote für passende ambulante Pflegedienste in Ihrer Region.