Zuschüsse für die 24 Stunden Pflege
Nutzen Sie bereits alle Zuschüsse?
Die 24 Stunden Pflege ist eine Art der häuslichen Pflege und ermöglicht Ihrem Angehörigen ein würdevolles Altern im eigenen Zuhause. Die Kosten hierfür sind nicht zu unterschätzen, daher gibt es staatliche Zuschüsse, die eine Finanzierung der 24 Stunden Pflege erleichtern und den tatsächlichen Eigenanteil überschaubarer machen.
Informieren Sie sich hier ausführlich über die Zuschüsse einer 24 Stunden Pflegekraft. Somit schaffen Sie eine finanzielle Entlastung und gewährleisten die Betreuung Ihres Angehörigen.
- Welche Zuschüsse für die 24 Stunden Pflege gibt es?
- Eigenanteile steuerlich absetzen
- Weitere Zuschüsse für die häusliche Pflege
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.
- Pflegegeld bildet die Grundlage zur Finanzierung.
- Entlastungsleistungen werden bei Pflegegrad 1–5 gewährleistet.
- Die 24 Stunden Pflege wird mit Steuervorteilen unterstützt.
Welche Zuschüsse für die 24 Stunden Pflege gibt es?
Die Suche nach einer passenden sorgsamen Pflegekraft für Ihren Angehörigen hat höchste Priorität, dennoch besteht die Frage der Finanzierung, da bei der 24 Stunden Pflege einige monatliche Kosten auf Sie zukommen werden. Hierbei gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungen, auf die Sie gegebenenfalls Anspruch haben.
Das Pflegegeld spielt eine zentrale Rolle bei der Finanzierung einer 24 Stunden Pflegekraft. Ob Ihr Angehöriger Anspruch auf Pflegegeld hat, wird abhängig gemacht von der Einstufung des Pflegegrades. Dieser wird von dem medizinischen Dienst der Krankenkasse bestimmt. Je höher die Einstufung, desto höher auch der jeweilige Zuschuss. Zudem haben Sie die Möglichkeit auf weitere Zuschüsse, die Ihren Eigenanteil stark verringern können. Die Eigenanteile können zudem steuerlich abgesetzt werden, bis zu einem Betrag von 4.000 Euro jährlich.
Sie möchten sich einen Gesamteindruck zum Thema 24 Stunden Pflege verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.
Pflegegeld für die 24 Stunden Pflege
Pflegegeld sollte als erster Schritt bei der Finanzierung der 24 Stunden Pflege beantragt werden und kann je nach der Höhe des Pflegegrades Ihres Angehörigen in Anspruch genommen werden. Zudem muss die Pflege von Ihnen oder einer anderen Person im häuslichen Umfeld übernommen werden.
Das Pflegegeld ist ein finanzieller Zuschuss für die häusliche Pflege, die Organisation dieser Pflege liegt bei Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen. Nach Einstufung des Pflegegrades erhält Ihr Angehöriger ab Pflegegrad 2 diesen Zuschuss – die Verwendung ist nicht vorgegeben und kann daher für die 24 Stunden Pflege verwendet werden. Die tatsächliche Verwendung muss zu keinem Zeitpunkt von Ihrem Angehörigen nachgewiesen werden.
Im Grunde hat erstmal jede Person, die im häuslichen Umfeld gepflegt wird, erstmal einen Anspruch auf Pflegegeld. Die Voraussetzung für diesen Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad. Hierbei wird zwischen fünf verschiedenen Pflegegraden unterschieden. Die Einstufung ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird seit 2017 durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse festgelegt.
Der Pflegegrad bietet demnach die Grundlage für die monatlichen Zuschüsse von Geld- und Sachleistungen und somit der finanziellen Entlastung für Sie und Ihren Angehörigen. Bei einer Einstufung werden sowohl körperliche als auch geistige Faktoren bei Ihrem Angehörigen berücksichtigt. Diese Feststellung des Pflegegrades findet in der häuslichen Umgebung Ihres Angehörigen statt. Wenn sich die Beeinträchtigungen Ihres Angehörigen verschlimmern, kann eine erneute Einstufung und somit eine Erhöhung des Zuschusses erfolgen.
Pflegegrad | Beeinträchtigung |
---|---|
Pflegegrad 1 | gering |
Pflegegrad 2 | erheblich |
Pflegegrad 3 | schwer |
Pflegegrad 4 | schwer |
Pflegegrad 5 | schwer, mit besonderen Anforderungen |
Heruntergebrochen kann gesagt werden, je vitaler Ihr Angehöriger ist, desto geringer fällt auch der Pflegegrad aus. Ihr Angehöriger muss für die Einstufung einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad Ihres Angehörigen, je nach Pflegegrad fällt der Zuschuss entsprechend höher oder niedriger aus. Gezahlt wird ab Pflegegrad 2. Wie viel Ihrem Angehörigen zusteht, sehen Sie in der folgenden Tabelle:
Pflegegrad | Zuschuss |
---|---|
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 332 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro |
Zudem gibt es weitere Möglichkeiten, Zuschüsse zu erhalten, um die Finanzierung einer 24 Stunden Pflegekraft zu gewährleisten.
Verhinderungspflege für die 24 Stunden Pflege
In manchen Situationen kann es passieren, dass eine Ersatzpflegekraft für Ihren Angehörigen benötigt wird. Gründe hierfür können Krankheit, Urlaub oder andere sein. Hier kann eine 24 Stunden Pflegekraft einspringen und eine konstante Pflege für Ihren Angehörigen gewährleisten. Der Zuschuss für die Verhinderungspflege dient der Bezahlung einer entsprechenden Ersatzbetreuungskraft, wie einer Privatperson oder einer professionellen Pflegekraft. Somit kann die Verhinderungspflege einen Teil der Kosten für beispielsweise eine 24 Stunden Pflegekraft decken.
Um einen Zuschuss für die Verhinderungspflege zu erhalten, muss Ihr pflegebedürftiger Angehöriger Pflegegrad 2–5 nachweisen und seit mindestens sechs Monaten im eigenen Zuhause von einer privaten Pflegekraft häuslich betreut worden sein. Hierbei sind Sie bzw. Ihr Angehöriger der Pflegekasse einen entsprechenden Nachweis schuldig. Ein Nachweis meint hier die Kosten bzw. Abrechnungen bei der Krankenkasse für die Zeit in der Ihr Angehöriger bereits Zuhause gepflegt wurde.
Die Verhinderungspflege können Sie an bis zu 42 Tagen oder eben sechs Wochen im Jahr maximal in Anspruch nehmen. Dieser Zeitraum gilt für eine ganztägige Verhinderungspflege.
Der maximale Anspruch auf den Zuschuss für die Verhinderungspflege beläuft sich auf 1.612 Euro jährlich, dieser kann auch bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.
Nehmen Sie zudem keinen Zuschuss für eine Kurzzeitpflegekraft in Anspruch, kann sich der Zuschuss der Verhinderungspflege auf bis zu 2.418 Euro erhöhen. Damit lässt sich eine 24 Stunden Pflegekraft circa vier bis sechs Wochen finanzieren.
Dieser Zuschuss ist bei der Pflegekasse zu beantragen und wird auch von dieser ausgezahlt. Den entsprechenden Antrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Der Zuschuss kann nicht beantragt werden, wenn die Pflege Ihres Angehörigen ausschließlich durch einen Pflegedienst erfolgt und daher keine private Pflegeperson eingetragen ist.
Hat Ihr Angehöriger bereits vor der Verhinderungspflege Pflegegeld erhalten, wird dieses zu 50 Prozent weiterhin ausbezahlt. Nimmt Ihr Angehöriger nur eine stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch, wird also weniger als acht Stunden täglich betreut, dann wird das Pflegegeld weiterhin zu 100 Prozent ausgezahlt.
Entlastungsleistungen für die 24 Stunden Pflege
Die Entlastungsleistungen sind ein weiterer finanzieller Zuschuss von der Pflegekasse, die Sie für verschiedene Pflegesachleistungen nutzen können und damit den Eigenanteil Ihrer Ausgaben reduzieren können. Diese Leistung wird jeder pflegebedürftigen Person mit Pflegegrad 1–5 und bei Pflege im häuslichen Umfeld ausgezahlt und soll Sie als pflegender Angehöriger im Pflegealltag zusätzlich entlasten. Die Höhe der Entlastungsleistung ist auf 125 Euro monatlich und 1.500 Euro jährlich begrenzt.
Dieser Betrag ist jedoch keine pauschale Förderung, sondern eine zweckgebundene Leistung, welche jedoch vielseitig einsetzbar ist – für verschiedene Betreuungsleistungen, wie Angebote zur Unterstützung im Alltag, einer Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder als zusätzliche Leistung des ambulanten Pflegedienstes. Je nach Bundesland und Anbieter kann diese Förderung auch für die 24 Stunden Pflege eingesetzt werden – hierzu sollten Sie sich im Vorfeld informieren, gerne beraten wir Sie kostenlos.
Dieser Zuschuss kann bei häuslicher Pflege Ihres Angehörigen zusätzlich zum Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Wird die Förderung nicht komplett ausgeschöpft, können Beträge innerhalb eines Kalenderjahres in die Folgemonate übertragen werden. Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Eigenanteile steuerlich absetzen
Der deutsche Staat unterstützt die 24 Stunden Pflege mit entsprechenden Steuervorteilen. Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die 24 Stunden Betreuung steuerlich abzusetzen. Sowohl Ihnen als auch Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen stehen Steuervorteile zu und das unabhängig davon, ob Ihr Angehöriger im selben Haushalt wohnt oder nicht.
Beauftragen Sie eine 24 Stunden Betreuung für Ihren Angehörigen, können Sie die sogenannte außergewöhnliche Belastung nach geltenden Unterhaltsregelungen steuerlich absetzen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihr Angehöriger als Leistungsempfänger pflegebedürftig ist und Sie einen Teil der Kosten tragen. Eine 24 Stunden Pflege stellt eine außergewöhnlich hohe Belastung für Sie und Ihren Angehörigen dar, daher sollten Sie diesen Steuervorteil unbedingt nutzen.
Eine weitere Möglichkeit ist es, die Betreuungsleistung über Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse sowie Handwerkerleistungen abzusetzen. Diese müssen Sie per Rechnung und/oder Überweisung nachweisen. Dabei werden Aufwendungen berücksichtigt, die über Leistungen, wie das Pflegegeld hinausgehen. Pro Jahr dürfen Sie maximal 20.000 Euro für diese haushaltsnahen Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse sowie Handwerkerleistungen geltend machen und erhalten damit einen maximalen Abzug von 4.000 Euro, was wiederum circa 333 Euro pro Monat sind.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen Pflegepauschbetrag bei der Einkommensteuer geltend zu machen. Dieser gilt pro pflegende Person. Der Betrag ist 2021 von 924 Euro bei Pflegegrad 5 auf insgesamt 1.800 Euro angehoben worden und gilt nun auch bereits ab Pflegegrad 4. Auch bei Pflegegrad 2 und 3 ist dieser Pflegepauschbetrag inzwischen geltend zu machen und beträgt 600 Euro bei Pflegegrad 2 und 1.100 Euro bei Pflegegrad 3. Dieser Steuervorteil ist für Fahrtkosten, wie beispielsweise Fahrten zu Ärzten, bei denen Sie Ihren Angehörigen begleiten, gedacht.
Kann ich Pflegesachleistungen für die 24 Stunden Pflege nutzen?
Die Leistungen der Pflegekasse werden unterschieden zwischen Pflegegeld (als sogenannte Barleistung) und Pflegesachleistungen. Beide Zuschüsse sind dabei abhängig von dem ermittelten Pflegegrad Ihres Angehörigen.
Die Beträge der Pflegesachleistungen sind deutlich höher als das Pflegegeld, daher kommt die Frage auf, ob diese Förderung auch für die 24 Stunden Pflege verwendet werden kann. Die Qualifikationen einer 24 Stunden Pflege aus dem osteuropäischen Raum wird in Deutschland nicht anerkannt, wodurch sie keine medizinische Behandlungspflege und dadurch für die Pflegekasse abrechenbare Pflege erbringen darf. Die Ausnahme ist hier die deutsche 24 Stunden Pflege, welche jedoch mit deutlich höheren Kosten verbunden ist.
Pflegesachleistungen sind für sogenannte körperbezogene Maßnahmen gedacht, daher können Sie diese Leistung für den ambulanten Pflegedienst nutzen. Dieser Zuschuss wird von der Pflegekasse meist unmittelbar an den ambulanten Dienst bezahlt. Diese Möglichkeit können Sie nutzen, wenn zusätzlich zur 24 Stunden Pflegekraft ein ambulanter Pflegedienst zu Ihrem Angehörigen kommt – zur Medikamentenvergabe, Blutzuckermessung, Verbandswechsel oder ähnlichem.
Die folgende Tabelle zeigt die Beträge der Pflegesachleistungen bei jeweiligem Pflegegrad.
Pflegegrad | Zuschuss |
---|---|
Pflegegrad 2 | 761 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.432 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.778 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.200 Euro |
Weitere Zuschüsse für die häusliche Pflege
Geht die Pflegebedürftigkeit Ihres Angehörigen mit einer eingeschränkten Mobilität einher, können im eigenen Zuhause unüberwindbare Barrieren entstehen, die Pflegebedürftige sehr einschränken. Diese Barrieren können zu enge Türrahmen oder steile Treppen sein, weiterhin unzweckmäßige Badewannen oder Waschbecken. Mit wohnumfeldverbessernden Maßnahmen haben Sie die Möglichkeit einer Kostenübernahme von verschiedensten Umbauten und können damit den Alltag Ihres pflegebedürftigen Angehörigen maßgeblich verbessern.
Die Wohnung oder das Haus Ihres Angehörigen barrierefrei umzubauen, kostet meist sehr viel Geld. Mit den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen der Pflegekasse können diese Umbauten mit bis zu 4.000 Euro gefördert werden. Der Zuschuss gilt pro pflegebedürftiger Person – leben also mehrere Personen mit einem anerkannten Pflegegrad im selben Haushalt, werden auch mehrere Zuschüsse gewährleistet. Dies ist bis zu maximal vier Personen möglich und somit bis zu 16.000 Euro.
Mit diesem Zuschuss soll Pflegebedürftigen geholfen werden, weiterhin in Ihrem gewohnten Umfeld leben zu können. Die Voraussetzung dafür ist ein anerkannter Pflegegrad sowie ein Nachweis, dass die Umbauten im Wohnumfeld Ihres Angehörigen, seinen Alltag maßgeblich vereinfachen und verbessern. Weiterhin müssen die gewünschten Umbauten die häusliche Pflege erst ermöglichen.
Entscheidend für die Gewährleistung ist der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen zum Zeitpunkt der Antragsstellung und nicht der Zeitpunkt, wenn entsprechende Umbauten beginnen. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand Ihres Angehörigen und es sind somit weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen notwendig, handelt es sich um eine neue Maßnahme, die erneut voll zuschussfähig ist.
Diese Maßnahmen können allgemeine Verbesserungen im häuslichen Umfeld betreffen, wie ein geeigneter Fußbodenbelag, eine Elektroherd-Überwachung oder ein Absenken von Fenstergriffen. Weiterhin die Montage eines Treppenlifts, das Beseitigen von Stolperfallen, die Verbreitung von Türen, das Einbauen von rollstuhlgerechten Waschbecken, die Einrichtung von erreichbaren Lichtschaltern oder Anpassungen am Bett.
Die meisten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen betreffen das Badezimmer einer pflegebedürftigen Person. Diese können die Errichtung einer Toilettensitz-Erhöhung, das Anbringen von Haltegriffe oder der Austausch einer Badewanne durch eine bodengleiche Dusche meinen. Eben angepasst an die Bedürfnisse Ihres Angehörigen.
Weiterhin hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger einen Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel. Sie haben die Möglichkeit Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro zu erhalten, diese werden als unterstützende Leistung von der Pflegekasse übernommen. Die Produkte werden direkt zu Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen nach Hause gesendet – die Auswahl der Produkte wird individuell zusammengestellt, eben ausgerichtet nach der Pflege Ihres Angehörigen. Zu den sogenannten „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ zählen Bettschutzeinlagen, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutze, Schutzschürzen und verschiedene Desinfektionsmittel.
Die Voraussetzung für diese Leistungen ist ein anerkannter Pflegegrad, die Pflege von unter anderem einer privaten Person und dass Ihr Angehöriger weiterhin in häuslicher Umgebung lebt.
Die Hygieneeinhaltung bei der Pflege und Betreuung eines Pflegebedürftigen ist von enormer Bedeutung. Pflegehilfsmittel machen diese sicherer und vereinfachen sie. Für die Beantragung dieser Pflegehilfsmittel ist kein Rezept nötig, sondern ein anerkannter Pflegegrad reicht bereits aus. Die sogenannten Lagerungshilfen jedoch, die dazu beitragen, dass mögliche Beschwerden Ihres Angehörigen gelindert werden, benötigen ein Rezept. Hier müssen Sie mit einer Rezeptgebühr von 10 Prozent rechnen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu einem Hausnotruf zu beantragen. Solch ein Hausnotruf ist ein kleiner Knopf, der am Körper Ihres Angehörigen getragen wird, um damit per Knopfdruck Hilfe zu rufen.
Voraussetzung für eine Kostenübernahme der Pflegekasse ist ein Pflegegrad. Dank eines Hausnotrufes müssen Sie sich keine Sorgen mehr um Ihren Angehörigen machen, denn in einem Notfall, in dem Ihr Angehöriger gerade allein ist, wird ihm schnellstmöglich geholfen. Je nach Modell funktioniert dieser Knopf auch unterwegs bei einem Spaziergang oder ähnlichem.
Die Kosten für einen Hausnotruf variieren nach Modell, Anbieter und gewünschten Zusatzleistungen. Die einmalige Installation des Systems bei Ihrem Angehörigen kostet zwischen 10 und 50 Euro – je nach Anbieter variieren sie eben, daher lohnt sich ein Anbietervergleich.
Eine durchschnittliche Grundgebühr beläuft sich auf 20 bis 30 Euro pro Monat. Die Pflegekasse bezuschusst monatlich 25,50 Euro für die Grundgebühr des Hausnotrufs. Zusatzfunktionen sind als Eigenleistung zu übernehmen.
Elektromobile helfen Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen selbstbestimmter den Alltag zu gestalten. Leidet Ihr Angehöriger unter Bewegungsschmerzen und hat dadurch Probleme beim Gehen, kann mit einem Elektromobil ein Teil der gewohnten Bewegungsfreiheit und Selbstständigkeit zurückgewonnen werden.
Elektromobile sind Leichtfahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb. Die Modelle der Elektromobile unterscheiden sich bei Geschwindigkeiten von 6 bis 15 Kilometern pro Stunde und einer Reichweite von bis zu 60 Kilometern. Die Akkus werden an haushaltsüblichen Steckdosen wieder aufgeladen.
Die Kosten für ein Elektromobil variieren sehr. Entscheiden Sie sich für ein neues Elektromobil für Ihren Angehörigen und für eine einfache Ausführung beginnen die Preise schon bei bereits 1.500 Euro.
Die meistgekauften Elektromobile sind etwa für 2.500 Euro erhältlich – damit verbunden ist eine höhere Akkuleistung und höhere Bordsteinkanten können überwunden werden. Die teuren Modelle mit vielen Extras und einem besonderen Design kosten etwa 5.000 Euro. Zudem haben Sie die Möglichkeit, ein gebrauchtes Elektromobil zu kaufen – hierbei sparen Sie etwa ein Drittel des ursprünglichen Kaufpreises.
Um einen Zuschuss für ein Elektromobil zu erhalten, muss dieses als medizinisch notwendig gelten, dafür stellt der Arzt Ihres Angehörigen ein Rezept aus. Dies ist notwendig, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Dadurch, dass die Kosten für ein neues Elektromobil mit einem Rezept übernommen werden können, ist ein Neukauf in vielen Fällen empfehlenswerter.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Die Kosten der 24 Stunden Pflege können finanziell stark belasten. Daher haben Sie die Möglichkeit, mit verschiedenen Zuschüssen sowie Steuervorteilen, den verbleibenden Eigenanteil deutlich zu reduzieren.
Für die 24 Stunden Pflege können verschiedene Zuschüsse beantragt werden, die den tatsächlichen Eigenanteil der 24 Stunden Pflege reduzieren. Verwendet werden können Pflegegeld, Entlastungsbeitrag und Verhinderungspflegegeld. Für die deutsche 24 Stunden Pflege können außerdem Pflegesachleistungen genutzt werden.
Die Verwendung des Pflegegeldes ist nicht zweckgebunden und kann daher für die 24 Stunden Pflege verwendet werden.
Entlastungsleistungen sind zwecksgebunden, jedoch vielseitig einsetzbar. Je nach Bundesland kann dieser Zuschuss auch für die 24 Stunden Pflege verwendet werden.
Sie haben die Möglichkeit, die Kosten für die 24 Stunden Pflege steuerlich abzusetzen, der Staat gewährt hierbei eine Reihe von Steuervorteilen.
Pflegesachleistungen können lediglich für die deutsche 24 Stunden Pflege verwendet werden.
Die Kosten für eine 24 Stunden Betreuung variieren je nach Betreuungsmodell, Anbieter und Bedürfnissen Ihres Angehörigen. Das Entsendungsmodell ist das günstige der Betreuungsmodelle und beginnt bei 2.000 Euro monatlich.
Wir unterstützen Sie kostenlos dabei, schnell die richtige 24 Stunden Pflegekraft zu finden. Unser unverbindlicher Anbietervergleich macht den Prozess für Sie schnell und einfach.
1. Ihre Anfrage
Sie stellen online eine kostenlose Anfrage.
2. Ihre Angebote
Sie erhalten Angebote direkt per E-Mail.
3. Betreuungsbeginn
Die Pflegekraft reist an und beginnt.