24 Stunden Pflege Modelle
Auf das Modell kommt es an
Die 24 Stunden Pflege meint die Betreuung Ihres Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft. Haben Sie sich für diese Pflegeform entschieden, stellt sich weiterhin die Frage, nach dem passenden 24 Stunden Pflege Modell für Sie und Ihren Angehörigen. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen, diese betreffen die Art und Weise der Beschäftigung einer Pflegekraft in häuslicher Betreuung.
Informieren Sie sich hier ausführlich über die Betreuungsmodelle einer 24 Stunden Pflegekraft sowie über deren Vor- und Nachteile. Damit Sie eine Entscheidung treffen können, die am besten zu Ihnen und Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen passt. Sie möchten sich einen Gesamteindruck zum Thema 24 Stunden Pflege verschaffen? Dann lesen Sie gerne auf unserer Hauptseite weiter.
- Welche Modelle gibt es für die 24 Stunden?
- Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit!
- Welches Modell ist das richtige für meinen Angehörigen?
- Weitere Zuschüsse für die häusliche Pflege
In den häufigsten Fragen finden Sie die wichtigsten Informationen.
- Es gibt drei verschiedene Betreuungsmodelle.
- Das Selbständigkeitsmodell birgt Risiken.
- Das Entsendungsmodell ist das beliebteste Betreuungsmodell.
Welche Modelle gibt es für die 24 Stunden Betreuung?
Bevor Sie sich für das passende Betreuungsmodell der 24 Stunden Pflege entscheiden, verschaffen Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Modelle. Unterschieden wird zwischen dem Entsendungsmodell, Arbeitgebermodell und Selbständigkeitsmodell.
Beim Arbeitgebermodell treten Sie oder Ihr Angehöriger als Arbeitgeber auf, stellen die entsprechende Betreuungskraft selbst ein und übernehmen damit auch alle Arbeitgeberpflichten.
Diese Pflichten sind mit viel Bürokratie und damit einem hohen Eigenaufwand verbunden, weshalb sich viele Betroffene für das sogenannte Entsendungsmodell entscheiden. Hier wird meist eine osteuropäische Pflegekraft von einer Agentur entsendet. Diese übernimmt alle Sozialleistungen der Pflegekraft, wodurch Sie einen sehr geringen Eigenaufwand haben. Den organisatorischen Teil übernimmt hierbei die Vermittlungsagentur.
Das dritte Modell ist das Selbständigkeitsmodell. In diesem Modell hat die beauftragte Pflegekraft ein eigenes Gewerbe angemeldet. Es wird also kein Arbeitsvertrag, sondern ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Sie erhalten demnach eine Rechnung der erbrachten Leistungen von der Betreuungskraft. Hierbei besteht für Sie auch ein deutlich geringerer Eigenaufwand hinsichtlich Bürokratie, jedoch gleichzeitig die hohe Gefahr der Scheinselbstständigkeit, die Ihnen teuer zu stehen kommen kann.
Das Entsendungsmodell
Das Entsendungsmodell ist das beliebteste der drei Betreuungsmodelle, da die aufwendigen organisatorischen Aufgaben der Pflege, die Zahlungen von Sozialabgaben und die Anreise der Pflegekraft von einer Agentur übernommen werden.
Die monatlichen Kosten für eine Pflegekraft im Ensendungsmodell beginnen ab 2.200 Euro. Damit ist diese Variante auch die günstigste. Die Kosten sind immer davon abhängig, welche Qualifikation und Erfahrungen von einer Betreuungskraft gefordert sind – diese können von den deutschen Sprachkenntnissen bis hin zu Erfahrungen mit schwierigen Krankheitsbilden wie Demenz reichen. Sie und Ihr Angehöriger nehmen in diesem Modell eben nicht die Rolle und damit verbundenen Aufgaben des Arbeitgebers ein, wodurch der bürokratische Mehraufwand entfällt.
Die Aufgaben für Sie und Ihren Angehörigen in diesem Modell ist es lediglich bei Abstimmung zur Verfügung zu stehen und einen entsprechenden Wohnraum für die 24 Stunden Pflegekraft zur Verfügung zu stellen. Der Eigenaufwand in diesem Modell ist also sehr niedrig, was es so attraktiv macht. Wichtig ist hierbei, dass Sie mit einem seriösen Anbieter zusammenarbeiten.
Diese Art der Beschäftigungsform ist im Rahmen des EU-Entsendegesetzes geregelt – es gilt eine Dienstleistungsfreiheit, Unternehmen aus anderen EU-Staaten dürfen daher ihre Arbeit in Deutschland anbieten. Das Arbeitsverhältnis entsteht hierbei zwischen diesem Unternehmen und der 24 Stunden Pflegekraft, damit unterliegen diese der Weisungsbefugnis ihres Arbeitgebers im Ausland. Die Vermittlung zwischen Ihnen und der Pflegekraft übernimmt der jeweilige gewünschte Anbieter. Zudem stellt dieser für Sie und die eingesetzte Pflegekraft jederzeit einen Ansprechpartner bei offenen Fragen und Problemen dar.
Wichtig für Sie als Angehöriger ist, dass Sie sich einen Nachweis über die sogenannte A1-Bescheinigung zeigen lassen, damit können Sie sich sicher sein, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Somit ist die Legalität gesichert. Diese Bescheinigung sollte am Tag der Anreise vorliegen. Unabhängig davon, in welchem Land in der EU die Betreuungskraft eingestellt ist, unterliegt diese den in Deutschland geltenden Gesetzen zur Arbeitsbedingung, wie die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden und den Anspruch auf Urlaub.
Ihrem gewünschten Anbieter teilen Sie die Bedürfnisse und die individuellen Anforderungen Ihres Angehörigen mit und erhalten verschiedene Personalvorschläge. Zudem findet eine Bedarfsanalyse statt und die Situation vor Ort bei Ihrem Angehörigen wird genauestens festgehalten. Sollte sich hierbei etwas ändern, wird der Anbieter entsprechend reagieren.
Gut zu wissen: Der Begriff Entsendung
Dieser kommt aus dem Bereich der Sozialversicherung, denn wer in seinem Heimatland sozialversichert ist, kann im Rahmen einer Entsendung für einen gewissen Zeitraum im EU-Ausland arbeiten, bleibt aber im Heimatland sozialversicherungspflichtig.
Das Arbeitgebermodell
Im sogenannten Arbeitgebermodell schließen Sie oder Ihr Angehöriger als Arbeitgeber einen Vertrag mit einer Pflegekraft ab. Damit gehen alle Arbeitgeberpflichten einher, wie die Zahlung der Sozialabgaben und Beiträge an die Berufsgenossenschaft sowie das Abführen von Steuern. Die angestellte Pflegekraft hat zudem Anspruch auf den deutschen Mindestlohn, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Falle einer Krankheit, Vergütung von zusätzlichen Stunden, Krankenversicherung, Renten- und Arbeitslosenversicherungen sowie eine Unfallversicherung. Damit ist diese Variante mit einer großen Verantwortung und auch mit hohen Kosten verbunden.
Ein Vorteil kann sein, dass Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger als Arbeitgeber frei und weisungsbefugt bei der Gestaltung der Bedingungen sind – selbstverständlich unter Berücksichtigung der Gesetzeslage zur Arbeitszeit und zum Arbeitsschutz.
Gleichzeitig sorgt diese Gestaltungsfreiheit und Weisungsbefugnis dafür, dass Sie als Arbeitgeber alles selbst organisieren müssen, dies schließt den Arbeitsvertrag, die Arbeitsbedingungen, die Urlaubsvertretung, die Lohnabrechnungen sowie eine monatliche Meldung bei Krankenkasse und Finanzamt mit ein. Vorher müssen Sie sich ebenfalls um verschiedene Formalitäten kümmern, wie die Beantragung der Lohnsteuerkarte und der Betriebsnummer, sowie die Anmeldung bei der entsprechenden Krankenkasse. Zudem sollten die Aufgaben und Bedingungen vor Vertragsabschluss eindeutig geklärt werden. Weiterhin zu bedenken ist, dass sich ein Arbeitsverhältnis nicht so leicht auflösen lässt, wie ein Dienstleistungsvertrag.
Die Kosten für dieses Betreuungsmodell beginnen ab 4.700 Euro monatlich für eine Pflegekraft. Das Gehalt bestimmen ebenfalls der Betreuungsaufwand für eine pflegebedürftige Person sowie die Qualifikationen und Erfahrungen der jeweiligen Betreuungskraft. Dazu kommen Beiträge zur Sozialversicherung sowie Kosten für die Anreise.
Ganz wichtig zu beachten ist, dass Sie legal nicht nur eine einzige Person beschäftigen dürfen. Denn eine Betreuungskraft kann keine 24 Stunden Pflege gewährleisten. Die tägliche Arbeitszeit darf zudem 8 Stunden nicht überschreiten und es muss darauf eine Ruhepause von elf Stunden erfolgen. Bei einer Vollzeitanstellung arbeiten Pflegekräfte also 35–40 Stunden pro Woche und es besteht ein Anspruch auf Urlaub von mindestens 24 Tagen pro Jahr. Sie haben die Möglichkeit eine Art Schichtdienst zu veranlassen, auch in Kombination mit einem ambulanten Pflegedienst, was entsprechend mit weiteren Kosten verbunden ist.
EU-Bürger können grundsätzlich in einem anderen EU-Ländern arbeiten, benötigen hierzu also keine Arbeitserlaubnis, Sie als Arbeitgeber sind jedoch an das deutsche Arbeitsrecht gebunden. Wer also eine Betreuungskraft nicht ordnungsgemäß anmeldet, geht ein hohes Risiko ein. Arbeitgeber, die ihren Pflichten nicht nachgehen, müssen damit rechnen, dass Steuern und Sozialabgaben nachgezahlt werden müssen, dazu kommen Bußgelder. Kommt es zu einem Unfall der Betreuungskraft und diese ist nicht über den Arbeitgeber versichert, entstehen unkalkulierbaren Kosten.
Gut zu wissen: Der schriftliche Arbeitsvertrag
Dieser Vertrag mit einer Pflegekraft sollte Kontaktdaten der Vertragspartner, Tätigkeitsbeschreibung und Arbeitsort, Arbeitszeiten und die tatsächlichen Stunden sowie Pausen und Urlaubstage beinhalten.
Zudem die Vergütung und die Fälligkeit dieser, entsprechende Sonderleistungen sowie die Vertragsdauer, Kündigungsfristen und eine eventuelle Dauer der Probezeit.
Das Selbständigkeitsmodell
Neben dem Entsendungsmodell und dem Arbeitgebermodell gibt es auch viele selbstständige Betreuungskräfte. Innerhalb des Selbständigkeitsmodells schließen Sie oder Ihr Angehöriger einen Vertrag mit einer selbstständigen Betreuungskraft ab – sie hat also ein Gewerbe in Deutschland oder ihrem Heimatland angemeldet. Damit besteht für Sie gleichzeitig keine Weisungsbefugnis, anders als beim Arbeitgebermodell. Die Tätigkeiten der Betreuungskraft ergeben sich aus der Beauftragung innerhalb des geschlossenen Dienstvertrages.
Für Selbstständige gilt in der EU eine uneingeschränkte Dienstleistungsfreiheit – dies gilt ebenso für 24 Stunden Pflegekräfte. Wichtig für Sie ist, dass Sie sich eine A1 Bescheinigung vorlegen lassen.
Ein Vorteil bei diesem Betreuungsmodell ist, dass sämtliche Leistungen direkt mit der Pflegekraft abgesprochen werden können. Da die Pflegekraft selbstständig tätig ist, zahlen Sie für sie auch keine Sozialversicherungsbeiträge, dadurch sind die Kosten ähnlich niedrig wie beim Entsendungsmodell – diese beginnen bei ca. 2.500 Euro. Auch der organisatorische Eigenaufwand ist deutlich geringer als bei einer festen Anstellung bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen.
Dieses Betreuungsmodell geht jedoch mit einem großen Risiko der Scheinselbständigkeit einher.
Vorsicht vor Scheinselbständigkeit!
Das Selbständigkeitsmodell liegt in einer rechtlichen Grauzone, da zumindest der Verdacht auf eine Scheinselbständigkeit in den meisten Fällen einer Rund-um-Betreuung besteht. Eine Scheinselbständigkeit liegt dann vor, wenn eine Person nach außen hin als selbstständiger Unternehmer auftritt, die Aufgaben aber wie ein angestellter Arbeitnehmer erfüllt.
Dieses Risiko zur Scheinselbständigkeit ist ein nicht zu unterschätzendes Problem innerhalb des Selbständigkeitsmodells und gleichzeitig rechtlich sehr umstritten. Der Grund dafür ist: Eine 24 Stunden Betreuung bringt mit sich, dass eine Betreuungskraft für einen längeren Zeitraum bei einer pflegebedürftigen Person lebt und diese umsorgt. Diese Tätigkeit weist also automatisch Merkmale auf, die auf ein Angestelltenverhältnis zutreffen – nämlich ein vorgegebenes Gehalt und eine Gebundenheit an Ort und Zeit.
Um eine Scheinselbständigkeit zu vermeiden, müssen selbstständige Pflegekräfte mehr als einen Kunden haben, denn ihr Jahreseinkommen muss mindestens zu ⅙ durch ein anderes Arbeitsverhältnis erwirtschaftet werden. Zudem darf die selbstständige Betreuungskraft keine direkten Weisungen erhalten.
Dies stellt für Sie und Ihren Angehörigen ein großes rechtliches Risiko dar, denn es kann passieren, dass Sie als Arbeitgeber angesehen werden – was Sie eigentlich vermeiden wollten. Wird diese Scheinselbstständigkeit festgestellt, sind Sie dazu verpflichtet, rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge sowie Bußgelder zu bezahlen. Dazu kommt, dass ein Verstoß gegen das Schwarzarbeitergesetz vorliegen kann, da Scheinselbstständigkeit in einigen Fällen als Schwarzarbeit angesehen wird.
Da außerdem keine Lohnsteuer errichtet wurde, besteht die Gefahr, dass eine Ordnungswidrigkeit wegen Steuerverkürzung und sogar eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung vorliegen kann. Die rechtssichere Alternative ist daher das Entsendungsmodell.
Das Risiko der Scheinselbstständigkeit sollte unbedingt beachtet werden. Entscheiden Sie sich für dieses Betreuungsmodell, sollten Sie gewisse Sachverhalte prüfen, wie beispielsweise, ob die selbstständige Person durch ein unternehmerisches Risiko gekennzeichnet ist. Weiterhin ist das Vorhandensein einer Betriebsorganisation vonnöten sowie die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft, Tätigkeiten sowie Arbeitszeiten. Die Prüfung einer Scheinselbstständigkeit erfolgt durch eine Gesamtschau aller typischen Umstände. An sich ist das Risiko einer Scheinselbstständigkeit in der 24 Stunden Betreuung hoch – daher kann dieses Modell nur eingeschränkt empfohlen werden.
Welches Modell ist das richtige für meinen Angehörigen?
Nachdem Sie sich für die 24 Stunden Betreuung als ideale Pflegeform für Ihren Angehörigen entschieden haben, stellt sich die Frage, welches Betreuungsmodell am besten zu Ihnen und Ihrem Angehörigen passt. Mit Blick auf den tatsächlichen Eigenaufwand und die entstehenden Kosten der Pflege für Sie und die betreuende Person ist das Entsendungsmodell ganz klar zu empfehlen.
An sich sind alle drei Betreuungsmodelle legal – in der Realität befindet sich aber zumindest das Selbständigkeitsmodell in einer Grauzone, auch das Arbeitgebermodell liefert gewisse Fallstricke. Es ist also von enormer Bedeutung, dass Sie sich absichern, sodass der Verdacht einer Scheinselbständigkeit nicht entsteht, ebenso sollten Sie nicht verpassen im Falle einer direkten Anstellung die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer angestellten Pflegekräfte zu bezahlen. In beiden Fällen würden Sie sich rechtlich strafbar machen und müssen mit entsprechenden Konsequenzen umgehen.
Dieser hohe Eigenaufwand kann eine zusätzliche Belastung für Sie und Ihren Angehörigen bedeuten. Auch müssen Sie sich bei Krankheit oder Ausfällen aus anderen Gründen selbst um einen Ersatz kümmern. Dazu kommen die hohen Kosten, gerade bei einer direkten Anstellung im Haushalt Ihres Angehörigen.
Das Entsendungsmodell ist das Betreuungsmodell mit dem geringsten Eigenaufwand, ebenso entstehen hierbei die wenigsten Kosten. Die finale Entscheidung müssen Sie und Ihr Angehöriger selbst treffen, gerne beraten wir Sie kostenlos.
Weitere Zuschüsse für die häusliche Pflege
Neben dem Pflegegeld, Entlastungsbeitrag, Kurzzeitpflegegeld und Verhinderungsgeld, welches in der Regel für die 24 Stunden Betreuung und den ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden kann, gibt es eine Reihe weiterer Zuschüsse für die häusliche Pflege, die den verbleibenden Eigenanteil schmälern.
Eine Möglichkeit sind die sogenannten wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, sie ermöglichen es, dass der Wohnraum Ihres Angehörigen passend ausgestattet wird – so ist ein langfristiges barrierefreies Leben im eigenen Haushalt gegeben. Hierbei wird zwischen einfachen und komplexen Maßnahmen unterschieden. Einfache Maßnahmen meinen beispielsweise die Realisierung der Erreichbarkeit von Steckdosen, während komplexe Maßnahmen oft Eingriffe in die Bausubstanz meinen – hierbei geht es eben darum, erforderliche Maßnahmen durchzuführen, die das Leben im eigenen Haushalt Ihres Angehörigen erleichtern. Gängige Maßnahmen sind beispielsweise Einstiegshilfe im Bad, der Abbau von Türschwellen oder der Einbau eines Treppenlifts.
Die Grundvoraussetzung für diesen Zuschuss ist ein vorhandener Pflegegrad Ihres Angehörigen. Die Höhe des Grades ist hierbei nicht relevant, da alle pflegebedürftigen Personen einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro erhalten, solange Sie im eigenen häuslichen Umfeld gepflegt werden. Leben mehrere pflegebedürftige Senioren, beispielsweise Ihre Eltern, in einem gemeinsamen Haushalt und haben beide einen anerkannten Pflegegrad, sind auch beide berechtigt diesen Zuschuss zu erhalten. Die maximale Grenze für die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen liegen bei vier Personen in einer häuslichen Gemeinschaft und damit bei 16.000 Euro.
Ihr pflegebedürftiger Angehöriger hat zudem Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Der Verbrauch dieser Mittel hat das Ziel, die häusliche Pflege hygienisch und sicher zu gestalten. Diese Pflegemittel werden individuell zusammengestellt, eben je nach Bedarf. Sie umfassen oft Hygieneprodukte, die meistens zur einmaligen Benutzung gedacht sind. Für diese Art des Zuschusses ist kein Rezept nötig, denn ein anerkannter Pflegegrad und die Gegebenheit der häuslichen Pflege, reichen hierbei aus. Diese unterstützende Leistung kommt von der Pflegekasse und wird bis zu einem maximalen Betrag von 40 Euro pro Monat bezahlt. Andere kostenlose Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Lagerungshilfen, werden ebenfalls übernommen – hierbei benötigt Ihr Angehöriger jedoch ein Rezept von seinem Arzt – somit entstehen Kosten durch die Rezeptgebühr von 10 Prozent.
Eine weitere Möglichkeit, um Ihrem Angehörigen noch mehr Sicherheit im Alltag zu bieten, ist ein sogenannter Hausnotruf. Dieser ist ein kleiner Knopf, der am eigenen Körper getragen wird, um im Notfall schnell Hilfe rufen zu können. Trägt Ihr Angehöriger solch einen Knopf bei sich, müssen Sie sich deutlich weniger Sorgen machen. Per Knopfdruck wird Sprechkontakt mit einem Mitarbeiter einer Notfallzentrale oder anderen gewünschten Notfallkontakten hergestellt. Die Kosten für einen Hausnotruf werden für die meisten Basismodelle von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad vorhanden ist.
Elektromobile können das Leben Ihres Angehörigen stark vereinfachen. Diese Leichtfahrzeuge sind elektrisch angetrieben, haben drei oder vier Rädern und eine Lenkradsteuerung, können eine Geschwindigkeit von 6 - 15 Kilometern pro Stunde erreichen und besitzen eine Akku-Reichweite von bis zu 60 Kilometer. Damit sorgen sie für eine erhöhte Selbständigkeit und Freiheit Ihres Angehörigen in seinem Alltag. Oft ist es zu Beginn schwer für pflegebedürftige Personen, die Hilfe einer 24 Stunden Pflegekraft in den eigenen vier Wänden zu akzeptieren und anzunehmen, daher ist es von enormer Bedeutung, dass Ihr Angehöriger einen Teil seiner Selbständigkeit behält.
Wenn die Bewegung aufgrund von Krankheit und/oder Alter eingeschränkt ist, kann ein Elektromobil ein idealer Alltagsbegleiter für Ihren Angehörigen sein. Wichtig ist hierbei jedoch, dass Ihr Angehöriger in der Lage ist, das Elektromobil sicher und gewissenhaft zu bedienen. Der Arzt Ihres Angehörigen kann bei medizinischer Notwendigkeit ein Rezept für ein Elektromobil ausstellen, sodass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse stattfinden kann.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Die 24 Stunden Pflege ist eine Betreuung in den eigenen vier Wänden Ihres Angehörigen. Die Pflegekraft zieht bei Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen ein und übernimmt Aufgaben im Haushalt, die soziale Betreuung und die Grundpflege.
In der 24 Stunden Pflege wird zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen unterschieden. Hierzu zählen das Entsendungsmodell, Arbeitgebermodell und Selbständigkeitsmodell.
Je nach Betreuungsmodell, Qualifikationen und Erfahrungen der Betreuungskraft sowie Anbieter unterscheiden sich auch die Kosten der 24 Stunden Pflege. Die Kosten beginnen ab 2.000 Euro monatlich.
Der Begriff "24 Stunden Pflege" ist irreführend, es geht hierbei nicht um eine tatsächliche Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Eine Pflegekraft der 24 Stunden Betreuung ist an die in Deutschland vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich gebunden. Nach diesen acht Stunden ist eine Ruhezeit von elf Stunden einzuhalten.
Mit Hinblick auf den Eigenaufwand für Sie und Ihren Angehörigen plus den entstehenden Kosten der Betreuung ist das Entsendungsmodell zu empfehlen.
Der Verdacht einer Scheinselbständigkeit liegt dann vor, wenn eine Person als selbständiger Unternehmer auftritt, jedoch die Aufgaben eines Angestellten erfüllt. Die Tätigkeiten der 24 Stunden Pflege weisen Merkmale der Scheinselbständigkeit auf, wodurch in den meisten Fällen zumindest der Verdacht gegeben ist.
Im Grunde sind alle drei Betreuungsmodelle der 24 Stunden Pflege legal. In der Realität bewegt sich das Selbständigkeitsmodell jedoch in einer Grauzone und das Arbeitgebermodell liefert einige Fallstricke.
Wir unterstützen Sie kostenlos dabei, schnell die richtige 24 Stunden Pflegekraft zu finden. Unser unverbindlicher Anbietervergleich macht den Prozess für Sie schnell und einfach.
1. Ihre Anfrage
Sie stellen online eine kostenlose Anfrage.
2. Ihre Angebote
Sie erhalten Angebote direkt per E-Mail.
3. Betreuungsbeginn
Die Pflegekraft reist an und beginnt.